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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Messung der Rauchentwicklung auf der freiliegenden Oberfläche von Probekörpern aus Werkstoffen oder Verbundstoffen fest. Das Verfahren gilt für Probekörper mit einer im Wesentlichen ebenen Oberfläche und einer Dicke von höchstens 25 mm, die horizontal angeordnet und in einer geschlossenen Prüfkammer mit oder ohne Anwendung einer Zündflamme einer Wärmebestrahlung mit einer bestimmten Intensität ausgesetzt werden. Dieses Prüfverfahren gilt für alle Kunststoffe. Es wird davon ausgegangen, dass die Werte der nach dieser Prüfung bestimmten optischen Dichte für den Probekörper oder das vorgefertigte Teil in der untersuchten Form und Dicke als spezifisch angesehen werden und nicht als werkstoffspezifische, grundlegende Eigenschaften. Die Prüfung ist in erster Linie für die Anwendung in der Forschung und Entwicklung sowie im Brandschutzingenieurwesen von Gebäuden, Zügen, Schiffen und so weiter und nicht als Bewertungsgrundlage für Bauvorschriften oder sonstige Anwendungen bestimmt. Es wird keine Vorhersage für die Dichte des Rauchs, den Werkstoffe bei einer Beanspruchung durch Wärme und Flammen unter anderen (tatsächlichen) Expositionsbedingungen erzeugen können, gegeben. Dieses Prüfverfahren schließt den Einfluss von Reizstoffen auf die Augen aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die von einem Werkstoff ausgehende Rauchentwicklung von der Bestrahlungsstärke abhängt, die auf den Probekörper einwirkt. Die mit dem in diesem Dokument festgelegten Verfahren erhaltenen Ergebnisse beruhen auf einer Beanspruchung mit den spezifischen Bestrahlungsstärken von 25 kW/m2 und 50 kW/m2. Das Dokument prEN ISO 5659:2024 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 61 "Plastics" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 249 "Kunststoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat von SIS (Schweden) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 054-01-05 AA "Brandverhalten" im DIN-Normenausschuss Kunststoffe (FNK).
Gegenüber DIN EN ISO 5659-2:2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definition des Begriffs 3.12 "aufschäumender Werkstoff" komplett überarbeitet; b) in Abschnitt 6 "Aufbau und Vorbereitung der Probekörper" einen neuen Unterabschnitt 6.6 zu maßunbeständigen Werkstoffen aufgenommen; c) in 7.2 "Prüfkammer" die Möglichkeit der Verwendung eines alternativen Werkstoffs für die Explosionsdruckentlastungseinrichtung anstelle einer Aluminiumfolie aufgenommen; d) in 7.8 "Hilfsmittel" einen neuen Unterabschnitt 7.8.8 "Sauerstoffmessgerät (optional)" aufgenommen; e) Bild E.2 überarbeitet und präzisiert; f) Bild F.1 überarbeitet und präzisiert; g) informativen Anhang G "Standardreferenzmaterialien" neu aufgenommen; h) Literaturhinweise aktualisiert; i) Dokument redaktionell überarbeitet.