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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieser Teil von ISO 3691 enthält Sicherheitsanforderungen und Mittel zu ihrer Prüfung für folgende Arten von motorkraftbetriebenen Flurförderzeugen (nachstehend als Flurförderzeuge bezeichnet), wie in ISO 5053-1:2020 definiert: a) Gegengewichtsstapler; b) Schubstapler mit Schubmast oder Schubgabel; c) Spreizenstapler; d) Gabelhochhubwagen; e) Hochhubwagen; f) Flurförderzeuge mit angehobener Fahrerposition; g) Seitenstapler (nur eine Seite); h) Seitenstapler (drei Seiten); i) Zwei- und Dreiseitenstapler; j) Niederhubwagen; k) Mehr-Wege-Stapler; l) Schlepper mit einer Zugkraft bis zu und einschließlich 66750 N; m) geländegängige Stapler; n) Gegengewichts-Containerstapler; o) Flurförderzeuge, die mit Batterie, Diesel, Benzin, LPG (Flüssiggas) oder CNG (komprimiertes Erdgas) betrieben werden. Für Flurförderzeuge, bei denen die Fahrerposition auf mehr als 1200 mm hebbar ist und/oder für Flurförderzeuge, die für das Fahren mit einer auf mehr als 1200 mm angehobenen Last konstruiert sind, ist dieser Teil von ISO 3691 in Verbindung mit ISO 3691-3 zu benutzen. ISO 3691-3 ist nicht anwendbar auf Gabelstapler oder Fahrzeuge, die für Containertransport vorgesehen sind. Einige Kommissionierfahrzeuge mit Niederhub und angehobenem Fahrerplatz bis einschließlich 1200 mm Hubhöhe können mit einer zusätzlichen Lasthubeinrichtung mit einer maximalen Hubhöhe von 1800 mm ausgerüstet werden. Für Anbaugeräte sind die grundlegenden Anforderungen in den entsprechenden Abschnitten enthalten. Für die Anwendung dieses Teiles von ISO 3691 werden Gabelzinken, Lastplattformen und integrierte Anbaugeräte als Teile des Flurförderzeugs betrachtet. Anbaugeräte, die am Gabelträger oder auf den Gabelzinken des Flurförderzeugs montiert sind und durch den Benutzer abgenommen werden können, gelten nicht als Teil des Flurförderzeugs. Dieser Teil von ISO 3691 ist nicht anwendbar auf motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite, fahrerlose Flurförderzeuge oder Lastentransportfahrzeuge, die jeweils in ISO 3691-2, ISO 3691-4 und ISO 3691-6 behandelt sind. Dieses Dokument gilt nicht für Lastkraftwagen, die in ISO 20297-1 behandelt werden. Es ist nicht anwendbar auf Flurförderzeuge, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten (zum Beispiel extreme Temperaturen, Kühlhausbetrieb und gefährliche Umgebungen), wo besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sein können. Regionale Anforderungen, die über die Anforderungen in diesem Teil der ISO 3691 hinausgehen, werden in EN 16307-1:2020+A1:202X für Lastkraftwagen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vertrieben werden, und in ISO/TS 3691-8:2019 für andere Regionen behandelt. Die Anforderungen sind durch die Kombination aus diesem Dokument und den relevanten regionalen Anforderungen definiert. Dieser Teil von ISO 3691 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, wie in Anhang B aufgeführt, mit Ausnahme der folgenden, die für die betreffenden Maschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung und bei der vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen relevant sind. Dieser Teil legt keine Anforderungen für Gefährdungen fest, die entstehen können: - während der Herstellung; - durch Befördern von hängenden Lasten, die frei pendeln können; - durch Benutzung von Flurförderzeugen auf öffentlichen Straßen; - durch Benutzung in explosionsgefährdeter Umgebung; - durch Benutzung von Flurförderzeugen in sehr engen Gängen mit einem Freiraum zu den Regalen von weniger als 500 mm; - durch nichtergonomische Körperhaltung beim „Last ziehend“ fahren von Fahrersitzflurförderzeugen; - wegen Überlastung. Dieses Dokument (pEN ISO 3691-1:2022) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 110 „Industrial Trucks“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 150 „Flurförderzeuge - Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber DIN EN ISO 3691-1:2020-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an die Fahrgeschwindigkeit und Beschleunigung; b) Anforderungen an die Fahrstellteile; c) Anforderungen an das Hubsystem; d) Zusätzliche Anforderungen für Flurförderzeuge, die durch CNG (komprimiertes Erdgas) angetriebenen werden; e) Anforderungen für neue Arten von Einhausungen für Flurförderzeuge mit Fahrerstand, die vom Ende des Flurförderzeugs gesteuert werden; f) Zusätzliche allgemeine Anforderungen an Schutzeinrichtungen; Schutzeinrichtungen an Doppelstock-Hochhubwagen; g) Zusätzliche Bedieneranweisungen für Anbaugeräte; h) Zahlreiche kleinere Änderungen in der gesamten Norm. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Arbeitsausschuss NA 060-22-42 AA „Sicherheit von Flurförderzeugen“ im Fachbereich „Fördertechnik“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN ISO 3691-1:2020-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an die Fahrgeschwindigkeit und Beschleunigung; b) Anforderungen an die Fahrstellteile; c) Anforderungen an das Hubsystem; d) zusätzliche Anforderungen für Flurförderzeuge, die durch CNG (komprimiertes Erdgas) angetriebenen werden; e) Anforderungen für neue Arten von Einhausungen für Flurförderzeuge mit Fahrerstand, die vom Ende des Flurförderzeugs gesteuert werden; f) zusätzliche allgemeine Anforderungen an Schutzeinrichtungen; Schutzeinrichtungen an Doppelstock-Hochhubwagen; g) zusätzliche Bedieneranweisungen für Anbaugeräte; h) zahlreiche kleinere Änderungen in der gesamten Norm.