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Dieses Dokument legt Verfahren zur Prüfung der Qualität verdichteter anodisch erzeugter Oxidschichten auf Aluminium und Aluminiumlegierungen durch Bestimmung des Masseverlusts nach Eintauchen in Säure-Lösung(en) fest. Es umfasst die beiden folgenden Verfahren: - Verfahren 1: Bewertung der Qualität verdichteter anodisch erzeugter Oxidschichten durch Bestimmung des Masseverlusts nach Eintauchen in eine Phosphorsäure-Lösung ohne vorherige Säurebehandlung; - Verfahren 2: Bewertung der Qualität verdichteter anodisch erzeugter Oxidschichten durch Bestimmung des Masseverlustes nach Eintauchen in eine Phosphorsäure-Lösung mit vorheriger Säurebehandlung. Verfahren 1 ist auf anodisch erzeugte Oxidschichten anwendbar, die für dekorative Zwecke oder zum Schutz vorgesehen sind oder bei denen die Beständigkeit gegen Fleckenbildung von wesentlicher Bedeutung ist. Verfahren 2 ist auf anodisch erzeugte Oxidschichten anwendbar, die für Architekturanwendungen im Außenbereich vorgesehen sind. Für weniger stark belastete Anwendungen kann Verfahren 1 besser geeignet sein. Die Verfahren sind nicht auf Folgendes anwendbar: - Oxidschichten, die nach Hartanodisationsverfahren erzeugt wurden und üblicherweise nicht verdichtet sind; - anodisch erzeugte Oxidschichten, die nur in Dichromat-Lösungen verdichtet wurden; - anodisch erzeugte Oxidschichten, die in Chromsäure-Lösungen erzeugt wurden; - anodisch erzeugte Oxidschichten, die einer hydrophobierenden Behandlung unterzogen wurden. Das Dokument prEN ISO 3210:2024 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 79 "Light metals and their alloys" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 132 "Aluminium und Aluminiumlegierungen" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 066-01-09 AA "Oberflächenbehandlung von Aluminium" im DIN-Normenausschuss Nichteisenmetalle (FNNE).
Gegenüber DIN EN ISO 3210:2018-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Höchstgrenze für den Gehalt an aufgelöster anodisch erzeugter Oxidschicht und an aufgelöstem Aluminium in der Prüflösung A und der Prüflösung B herabgesetzt; b) in Abschnitt 10 die Angabe des Gehalts an aufgelöster Aluminium-Oxidschicht und an aufgelöstem Aluminium in der verwendeten Prüflösung in den Prüfbericht aufgenommen; c) Dokument redaktionell überarbeitet.