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Dieses Dokument (EN ISO 25649-6) gilt für schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser der Klasse D nach EN ISO 25649-1, unabhängig davon, ob der Auftrieb durch Aufblasen oder selbst schwimmende Materialien erzielt wird. Es gilt im Zusammenhang mit EN ISO 25649-1 und EN ISO 25649-2. Typische Produkte der Klasse D: - aufblasbare Kletterstrukturen auf dem Wasser; - Hüpfburgen, plattformen; - aufblasbare Rutschen; - Wassertrampoline; - Wasserschaukeln; - Hindernislaufbahnen. Typische Orte der Verwendung: - Schwimmbecken; - Seen, Teiche; - offenes Meer; - Küstenstrand (kein ablandiger Wind, keine Strömung). Für diese Norm ist das Gremium NA 112-05-09 AA "Aufblasbare schwimmende Freizeitgeräte einschließlich aufblasbarer Boote und Zubehör" bei DIN zuständig.
Gegenüber DIN EN ISO 25649-6:2018-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich: Ausschluss von Geräten mit einer Höhe von mehr als 4,5 m aus diesem Dokument aufgrund von Risiken; b) die normativen Verweise in Abschnitt 2 und im gesamten Dokument werden aktualisiert; c) Begriffe und Definitionen Abschnitt 3 wurden aktualisiert, wobei neue Elemente hinzugefügt wurden; d) Unterabschnitt 4.2.1, die Anforderungen an die für die Prüfmethode anzuwendende Kraft wurden aktualisiert; e) Unterabschnitt 4.5.3.1, Aufnahme neuer Anforderungen an den Restauftrieb für Bauwerke mit einer Höhe > 1,5 m; f) Schaffung des neuen Unterabschnitts 4.5.5.6 über Produkte mit Kletterfunktion; g) Schaffung eines neuen Unterabschnitts 4.5.8.1 bezüglich der Angaben zur Wassertiefe; h) Schaffung eines neuen Unterabschnitts 4.5.8.2 zur Berechnung der Wassertiefe für bestimmte Produkte; i) neue Anforderungen im Unterabschnitt 4.5.11.1 bezüglich des Reparatursatzes; j) Überarbeitung des Abschnitts 5; k) Überarbeitung der Anforderungen bezüglich der Bereitstellung einer Betriebsanleitung im Falle von Modulen/Modulanordnungen (System); l) neue Empfehlung in Alinea s) für die Verwendung von Schwimmwesten; m) Anhang A (A.1 & A.2) wurde mit den Zahlen der neu auf dem Markt befindlichen Produkte aktualisiert; n) Ergänzung des Anhangs B mit spezifischen Informationen für Geräte mit einer Höhe von mehr als 4,5 m; o) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über die Übereinstimmung zwischen dieser Europäischen Norm und der Entscheidung Nr. 2005/323/EG der Kommission vom 21.04.2005.