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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt Betriebsanforderungen für ortsfeste vakuumisolierte Kryo-Behälter fest, die für den Betrieb mit einem maximal zulässigen Druck von über 50 kPa (0,5 bar) ausgelegt sind. Es darf auch als Richtlinie für Behälter mit einem maximal zulässigen Druck von weniger als 50 kPa (0,5 bar) angewendet werden. Dieses Dokument gilt für Behälter, die für in ISO 21009-1 festgelegte tiefkalte Fluide ausgelegt sind. Ortsfeste Kryo-Behälter werden oft teilweise vom Hersteller ausgerüstet, dürfen jedoch von einer anderen Partei wie Betreiber, Anwender oder Eigentümer aufgestellt oder wieder aufgestellt werden. Dieses Dokument (prEN ISO 21009-2:2023) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 220 "Cryogenic vessels" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 268 "Kryo-Behälter und spezielle Einsatzgebiete der Wasserstofftechnologie" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 016-00-05 AA "Kryo-Behälter; Spiegelausschuss zu CEN/TC 268 und ISO/TC 220" im DIN-Normenausschuss Druckgasanlagen (NDG).
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2024-12 durch: DIN EN ISO 21009-2:2024-12 .
Wird ersetzt durch DIN EN ISO 21009-2:2024-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 21009-2:2016-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definition des Begriffs 3.9 "autorisierte Person" aktualisiert und Anmerkung ergänzt, dass in einigen nationalen Vorschriften Dritte als autorisierte Personen erforderlich sind; b) Anforderungen an Schutzkleidung aktualisiert, um die Exposition mit tiefkalten Fluiden zu verhindern; c) Anforderungen für den Umgang mit sauerstoffangereichertem Kondensat hinzugefügt; d) Anforderungen an die Verwendung der Ergebnisse einer Risikobewertung für die Auslegung von Räumen unter Erdgleiche hinzugefügt; e) Anforderungen an Maßnahmen wie Gasüberwachungssysteme und Belüftung zur Verringerung von Gefährdungen für Räume unter Erdgleiche hinzugefügt; f) Anforderungen zur Berücksichtigung der Risiken im Zusammenhang mit dem Auffangen von Freisetzungen (Flüssigkeitssperre) bei Installationen im Freien, wenn Flüssigkeitssperren erforderlich sind, hinzugefügt; g) Anforderungen, dass Elemente für das Füllen eines Innenbehälters von einer Quelle im Freien aus für den Betreiber zugänglich sein müssen und dass Entlüftungsleitungen an einen sicheren Ort geleitet werden müssen, hinzugefügt; h) Anforderungen, dass automatische Kontrolleinrichtungen im Falle eines Strom- oder Druckluftausfalls in einen sicheren Betriebszustand übergehen müssen, hinzugefügt; i) Anforderung, dass bei der Erstbefüllung sowohl Feuchte als auch Verunreinigungen entfernt werden, hinzugefügt; j) Option, dass anstelle der Herstelleranleitung ein zugelassenes Erstbefüllungsverfahren angewendet wird, hinzugefügt; k) Anforderungen zur Sicherstellung, dass der maximale Füllstand und Druck nicht durch den Füllvorgang überschritten werden, hinzugefügt; l) Anforderung, dass die Fittinge zum Füllen zu verschließen sind, um das Eindringen von Feuchte oder Verunreinigungen in den Behälter zu verhindern, hinzugefügt; m) einzelne empfohlene Verfahren für das Spülen von Wasserstoffbehältern mit Helium und für andere inerte Gase hinzugefügt; n) Sicherheitsabstände für entflammbare tiefkalte Fluide aktualisiert; o) Literaturhinweise aktualisiert; p) Anhang ZA überarbeitet und Tabelle ZA.2 hinzugefügt; q) Dokument redaktionell überarbeitet.
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