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Norm-Entwurf
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Dieser Teil von ISO 19901 legt Verfahrensweisen fest für: a) die Bemessung, Analyse und Bewertung von Positions-Erhaltungssystemen für schwimmende Bauwerke in der Öl- und Gasindustrie zur Unterstützung aller Kombinationen von: 1) Förderung; 2) Speicherung; 3) Entladung; 4) Bohr- und Bohrlocheingriff; b) die Beurteilung von Positions-Erhaltungssystemen für standortspezifische Anwendungen von mobilen Offshore-Einheiten und Konstruktionsanlagen. Die meisten Positions-Erhaltungssysteme, die zusammen mit schwimmenden Bauwerken nach a) verwendet werden, werden als "dauerhafte Ankersysteme" bezeichnet, für die dieser Teil von ISO 19901 hinsichtlich aller Aspekte des Lebenszyklus gilt und Anfordergen an die Herstellung von Verankerungsbauteilen sowie Betrachtungen bezüglich Inspektionen während des Betriebs enthält. Die meisten Positions-Erhaltungssysteme, die zusammen mit mobilen Offshore-Einheiten nach b) verwendet werden, werden als "mobile Ankersysteme" bezeichnet. In diesem gesamten Teil von ISO 19901 wird die Benennung "schwimmendes Bauwerk", die zum Teil mit "Bauwerk" abgekürzt wird, als eine allgemeine Benennung zur Bezeichnung sämtlicher Anlagen, die der beiden Klassen in a) und b) angehören, verwendet. Dieser Teil von ISO 19901 gilt für die folgenden Arten von Positions-Erhaltungssystemen, die entweder direkt in diesem Teil von ISO 19901 oder durch Verweisung auf andere Leitfäden abgedeckt werden: i) ausgedehnte Verankerungen; ii) Einpunkt-Verankerungen; iii) dynamische Positionierungssysteme; iv) Verankerungen mit Strahlruder-Unterstützung. Dieser Teil von ISO 19901 ist nicht anwendbar für:
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Gegenüber DIN EN ISO 19901-7:2013-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Umstrukturierung des Inhaltsverzeichnisses; b) Hinzufügung von Anforderungen an ein formelles Integritätsmanagementsystem für Verankerungen; c) Betonung der Definition von Leistungsstandards für den Betreiber; d) Aufnahme von Fasertauwerk als Standardmaterial wie Ketten- und Stahldrahtseile; e) umfassende Übertragung von Informationsmaterial in den informativen Anhang A; f) Streichung der informativen Abschnitte über die geotechnische Auslegung von Ankern, um diese in DIN EN ISO 19901-4 zu übertragen; g) Aufnahme des OPB-Leitfadens für Ermüdung und des Leitfadens für Squall-Auslegungsfälle; h) kleine editorielle Anpassungen.