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Norm-Entwurf
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Dieser Teil von ISO 19152 liefert die Konzepte und die detaillierte Struktur für die Normung im Bereich der Landverwaltung. Um die Ziele der öffentlichen Politik zu erreichen, nutzen einige Vorschriften geografische Räume, um bestimmte Verhaltensweisen oder Ergebnisse vorzuschreiben oder zu ermöglichen. Internationales Recht, Verfassungsrecht, öffentliches Recht und Privatrecht definieren unterschiedliche geografische Räume, die nebeneinander stehen oder sich überschneiden und so eine komplexe rechtliche Realität schaffen. Die Harmonisierung und Integration der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung dieser Rechtsräume ist die übergreifende Idee des Paradigmas der Landverwaltung. Auch wenn sie sich in ihren Zielen und normativen Quellen unterscheiden, haben die durch die Georegulierung geschaffenen Objekte grundlegende Komponenten gemeinsam. Dieser Teil von ISO 19152 definiert ein allgemeines Schema, das die Beschreibung von Rechtsinformationen in Informationssystemen ermöglicht. Im Wesentlichen schaffen rechtliche Akteure - Einzelpersonen, Organisationen, Staaten (Parteien) - untereinander eine Reihe von Verpflichtungen (Rechte, Beschränkungen, Verantwortlichkeiten) mit der Besonderheit, dass sie eine geografische Komponente (räumliche Einheit) haben. Die Art und Weise, wie die Rechtsräume mit der Realität in Beziehung stehen, wird durch das Vermessungssystem (Vermessung und Darstellung) definiert. Die erste Ausgabe dieses Dokuments, ISO 19152:2012, konzentrierte sich auf die Bereiche Landverwaltung, Landregistrierung und Kataster. Diese Informationen beziehen sich auf die Beziehung zwischen Menschen und Land. Dies ist nun in Teil 2 mit einem verfeinerten Vermessungsmodell enthalten. Dieser Teil von ISO 19152 bietet ein abstraktes, konzeptionelles Modell mit drei Paketen und einem Unterpaket zu: - Parteien (Personen und Organisationen); - grundlegenden Verwaltungseinheiten, Rechten, Verantwortlichkeiten und Beschränkungen (Eigentumsrechte); - räumlichen Einheiten (Flurstücke und der Rechtsraum von Gebäuden und Versorgungsnetzen und anderer Geometrie) mit einem Unterpaket zu Vermessung und räumlicher Darstellung (Geometrie und Topologie). Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-03-03 AA "Geoinformation (SpA zu CEN/TC 287+ISO/TC 211)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Gegenüber DIN EN ISO 19152:2013-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufteilung von ISO 19152 in sechs Teile; b) grundlegende Überarbeitung und Umbenennung des Dokuments in Geoinformation - Land Administration Domain Model (LADM) "Teil 1: Allgemeines konzeptionelles Modell", "Teil 2: Eigentumssicherung", "Teil 3: Georegulierung in Meeren", "Teil 4: Bodenbewertungsinformationen", "Teil 5: Räumliche Planung", "Teil 6: Implementierungsaspekte"; c) redaktionelle Überarbeitung.