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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für Tischkreissägemaschinen mit oder ohne Schiebetisch und/oder abnehmbarem Vorschubapparat fest, die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind und die nachfolgend auch als "Maschinen" bezeichnet werden. Die Maschinen sind für das Schneiden von Massivholz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz konzipiert. Es behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung. Die Phasen des Transports der Montage, der Demontage, des Rückbaus und der Verschrottung wurden ebenfalls berücksichtigt. Es ist auch für Maschinen anwendbar, die mit einer oder mehreren der folgenden Einrichtungen oder Arbeitsaggregate, deren Gefährdungen behandelt wurden, ausgestattet sind: - Einrichtung zum Anheben und Absenken des Hauptsägeblatts und des Ritzsägeblatts durch den Tisch; - Einrichtung zum Schrägstellen des Hauptsägeblatts und des Ritzsägeblatts für Winkelschnitte; - Einrichtung zum Ritzsägen; - Einrichtung zum Nuten mit Fräswerkzeug mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm in einem Durchgang; - abnehmbarer Vorschubapparat; - zusätzlicher handbetätigter Schiebetisch; - kraftbetätigte Werkstückspanneinrichtung. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: a) Maschinen für die bestimmungsgemäße Verwendung im Freien auf Baustellen; Baustellenkreissägen unterliegen den Anforderungen in ISO 19085-10:2018. b) handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen einschließlich aller Anpassungen, die den Einsatz in einer anderen Betriebsart ermöglichen, zum Beispiel Tischmontage; c) Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind; d) Maschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Internationale Norm hergestellt wurden. Gegenüber DIN EN ISO 19085-9:2020-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben; c) die Struktur wurde vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) Der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und ein neue vollständige Geräuschmessnorm wurde im Anhang F hinzugefügt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Tischkreissägen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN ISO 19085-9:2020-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben; c) die Struktur wurde vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und ein neue vollständige Geräuschmessnorm wurde im Anhang F hinzugefügt.