Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen fest für: - Abrichthobelmaschinen, auch Abrichte genannt, - Dickenhobelmaschinen, auch Dickte genannt, - kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen mit fester Messerwellenposition, mit integriertem Vorschub in der Betriebsart Dickenhobeln, mit oder ohne abnehmbarer Vorschubeinrichtung in der Betriebsart Abrichthobeln mit Handbeschickung und/oder Handentnahme des Werkstücks, die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind und die nachfolgend auch als „Maschinen“ bezeichnet werden. Die Maschinen sind für das Bearbeiten von Massivholz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz konzipiert. Es behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung. Die Phasen des Transport, der Montage, der Demontage, des Rückbaus und der Verschrottung wurden ebenfalls berücksichtigt. Es ist auch anwendbar für Abrichthobelmaschinen und kombinierte Abricht-/Dickenhobelmaschinen, die mit einer optionalen Einrichtung zum Langlochbohren, deren Gefahren behandelt wurden, ausgestattet sind. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: a) Maschinen mit mehr als einer Messerwelle; b) Maschinen mit einer von einem gesonderten Motor angetriebenen Langlochbohreinrichtung; c) Maschinen, bei denen die Messerwelle zur Einstellung der Schnitttiefe in der Betriebsart Dickenhobeln einstellbar ist; d) Maschinen, bei denen die Umstellung von der Betriebsart Abrichthobeln in die Betriebsart Dickenhobeln oder umgekehrt durch das Einbauen oder Entfernen von Teilen/Einheiten ausgeführt wird; e) Maschinen, bei denen das Abrichthobeln und Dickenhobeln auf demselben Abschnitt der Messerwelle gleichzeitig durchgeführt werden kann; f) Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind; g) Maschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Internationale Norm hergestellt wurden. Gegenüber DIN EN ISO 19085-7:2019-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben; c) die Struktur wurde vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) Der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und eine neue vollständige Geräuschmessnorm wurde im Anhang F hinzugefügt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA „Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit“ im Fachbereich „Holzbearbeitungsmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Abrichthobelmaschinen, Dickenhobelmaschinen und kombinierten Abricht- und Dickenhobelmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN ISO 19085-7:2019-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben; c) die Struktur wurde vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und ein neue vollständige Geräuschmessnorm wurde im Anhang F hinzugefügt.