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Norm-Entwurf
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieser Norm-Entwurf behandelt die maschinenspezifischen signifikanten Gefährdungen, beschreibt die dazugehörigen Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen sowie Anforderungen an die Benutzerinformationen. Des Weiteren wurde Tabelle ZA.1 "Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG" ergänzt. Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Anforderungen und bietet die Mittel für deren Verifizierung für selbstfahrende Transportfahrzeuge zum Transport von Lasten ohne Anheben, wie in ISO 5053-1:2020 definiert, und/oder Personentransportfahrzeuge mit drei oder mehr Rädern, einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 56 km/h und einer Tragfähigkeit von höchstens 5000 kg (im Folgenden als Transportfahrzeuge oder Flurförderzeuge bezeichnet). Der vorliegende Teil von ISO 3691 ist auf Flurförderzeuge anwendbar, die mit einer Plattform (die gekippt werden kann) zur Beförderung von Material oder mit einer Anzahl von Sitzen zum Transport von Personen ausgestattet sind. Diese Norm gilt nicht für: - Fahrzeuge, die hauptsächlich für Erdbauarbeiten oder den Straßentransport bestimmt sind; - fahrerlose Fahrzeuge; - Golfwagen; - Traktoren mit einer Zugkraft am Zughaken bis einschließlich 20000 N, ausgestattet mit einer Plattform für die Beförderung von Materialien. Dieser Norm-Entwurf behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, wie in Anhang A aufgeführt, die für die betreffenden Maschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung und bei vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen relevant sind. Dieser Norm-Entwurf begründet keine Voraussetzungen für Gefährdungen, die auftreten können, wenn Flurförderzeuge auf öffentlichen Straßen oder beim Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Neben den im vorliegenden Teil von ISO 3691 aufgeführten Anforderungen werden regionale Anforderungen in EN 16307-6:2014 und ISO/TS 3691-8 behandelt. Dieses Dokument (prEN ISO 3691-6:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 110 "Industrial Trucks" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber DIN EN ISO 3691-6:2017-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweisung auf ISO/TS 3691-7 wurde durch EN 16307-6:2020 im gesamten Dokument ersetzt; b) Verweisung auf ANSI/ITSDF B56.8:2006, "Safety Standard for Personnel and Burden Carriers" wurde durch ISO 22915-17:2020, "Industrial trucks - Verification of stability - Part 17: Towing tractors, burden and personnel carriers" ersetzt; c) unter 4.6.3.1 Fahrersitz wurde die Gewichtseinstellung von 55 kg bis 110 kg auf 52 kg bis 114 kg geändert; d) unter 6.2.2.1 wurde t) in die Auflistung eingefügt (Informationen oder Anleitungen zur Veränderung des Flurförderzeugs); e) in 6.2.5 wurde der gesamte Unterabschnitt durch eine neue Formulierung (Verweisung auf ISO/TS 3691-8:2019 zur Veränderung von Flurförderzeugen außerhalb Europas) ersetzt; f) Tabelle ZA.1 "Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG" wurde im informativen Anhang ZA ergänzt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Arbeitsausschuss NA 060-22-42 AA "Sicherheit von Flurförderzeugen" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN ISO 19085-5:2018-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich legt nun fest, dass Maschinen für den dauerhaften Einsatz in der Produktion bestimmt sind; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen wurde in den neuen Anhang A verschoben; c) die Struktur wurde vereinfacht und geändert, insbesondere in 5.6; d) der Unterabschnitt 6.2 wurde aktualisiert und eine neue vollständige Geräuschmessnorm wurde in Anhang F hinzugefügt.