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Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für waagrecht schneidende Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen), mit manueller Be- oder Entladung des Werkstücks oder beidem, fest, die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind und die nachfolgend auch als "Maschinen" bezeichnet werden. Die Maschinen sind für das Schneiden von Massivholz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz konzipiert, sowie auch für: - Aluminiumprofile, die auch mit Dämmstoffen auf Kunststoff-, Schaumstoff- oder Gummibasis gefüllt oder zusammengesetzt sind; - Verbundwerkstoffe, deren Kern z. B. aus Polyurethan oder mineralischem Material besteht und mit einer Leichtmetalllegierung beschichtet ist; - Polymermatrix-Verbundwerkstoffe, verstärkt mit thermoplastischen, duroplastischen oder elastomeren Werkstoffen; - Glasfaser; - Verbundmaterialstangen aus den oben genannten Materialien. Dieses Dokument behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung. Die Phasen des Transports der Montage, der Demontage, des Rückbaus und der Verschrottung wurden ebenfalls berücksichtigt. Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen im Zusammenhang mit kraftbetätigten Neigen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: a) Maschinen konstruiert für das Kappen von Stämmen; b) Maschinen, konstruiert zum Sägen und/oder Fräsen von Holzrahmen für Dächer; c) Maschinen mit hydraulischen Bremssystemen; d) Maschinen, die mit hydraulisch angetriebenen Maschinenantrieben ausgestattet sind; e) Maschinen ausgerüstet mit kraftbetätigtem Werkstückpositioniersystem; f) Maschinen, die mit einer Vorrichtung zum Trennen, Fräsen (einschließlich Ritzen und Nutfräsen), Schleifen und/oder Bohren ausgestattet sind; g) Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind; h) Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden. Dieses Dokument (prEN ISO 19085-20:2024) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 39 "Machine tools" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen − Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird. Gegenüber DIN EN 1870-11:2014-02 und DIN EN 1870-17:2015-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde vollständig überarbeitet und als Folgeteil zur ISO 19085-1 neu strukturiert; b) die Norm wurde den Stand der Technik angepasst; Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)" im DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM). Vertreter der Hersteller und Anwender von Auslegerkreissägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Radialsägen) sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 1870-11:2014-02 und DIN EN 1870-17:2015-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde vollständig überarbeitet und als Folgeteil zur ISO 19085-1 neu strukturiert; b) die Norm wurde den Stand der Technik angepasst.