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Dieser Teil von ISO 15156 beschreibt die allgemeinen Grundlagen, nennt Anforderungen und gibt Empfehlungen für die Auswahl und Qualifizierung von metallischen Werkstoffen für den Betrieb in Einrichtungen der Öl- und Gasgewinnung und in Sauergasaufbereitungsanlagen im Bereich H2S-haltiger Umgebungen, deren Versagen ein mögliches Gesundheits- und Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit und das Personal oder für die Umwelt darstellen kann. Er kann angewendet werden zur Vermeidung kostspieliger Beschädigungen infolge von Korrosion der Anlage selbst. Er ergänzt, ersetzt aber nicht die in einschlägigen Konstruktionsrichtlinien, Normen oder Regelwerken enthaltenen Anforderungen an Werkstoffe. Dieser Teil von ISO 15156 behandelt alle Rissbildungsarten, die durch H2S verursacht werden können, einschließlich H2S-induzierte Spannungsrisskorrosion (SSC), Spannungsrisskorrosion (SCC), wasserstoff-induzierte Rissbildung (HIC) und Stufenrissbildung (SWC), spannungsorientierte wasserstoffinduzierte Rissbildung (SOHIC), Weichzonenrissbildung (SZC) und galvanisch induzierte wasserstoffinduzierte Rissbildung (GHSC). Tabelle 1 enthält als nicht erschöpfende Liste eine Übersicht von Ausrüstungen, die in den Anwendungsbereich dieses Teiles von ISO 15156 fallen, einschließlich zugelassener Ausnahmen. Dieser Teil von ISO 15156 gilt für die Qualifizierung und Auswahl von Werkstoffen für Ausrüstungen, die unter Verwendung von lastgesteuerten Auslegungsverfahren ausgelegt und gebaut wurden. Siehe Abschnitt 5 bezüglich Konstruktionen, bei denen auf Dehnung beruhende Auslegungsverfahren zur Anwendung kommen. Dieser Teil von ISO 15156 ist nicht zwangsläufig auch für die Anwendung auf Ausrüstungen in Raffinerien oder Verfahren und Einrichtungen geeignet, die der Öl- und Gasgewinnung nachgeschaltet sind. Für Deutschland hat hieran der Arbeitskreis NA 109-00-01-70 AK "Korrosionsbeständige Werkstoffe" im DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG) mitgearbeitet.
Gegenüber DIN EN ISO 15156-1:2015-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neue Definition für "galvanisch induzierte Wasserstoff-Spannungsrissbildung" (siehe 3.14), "chemische Aktivität" (siehe 3.27) und "Fugazität" (siehe 3.28); b) Aufnahme einer erweiterten Beschreibung von Faktoren, die die Rissanfälligkeit von Materialien beeinflussen verursacht durch H2S. Die erweiterte Beschreibung enthält spezifische Anleitungen in ISO 15156-2:2020, Anhang C für gasphasenhaltige Systeme, die H2S-Fugazität verwenden (als Alternative zu H2S-Teil Druck) und Anwendung von nicht-idealen thermodynamischen Regeln für gasfreie Flüssigkeitssysteme.