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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser internationale Norm-Entwurf legt Leistungsanforderungen an Materialien, Materialkombinationen und Schutzkleidung mit begrenzter Flammenausbreitung fest, um die Möglichkeit einzuschränken, dass die Kleidung anfängt zu brennen und dadurch selbst zu einer Gefahr wird. Außerdem sind Zusatzanforderungen an Kleidung angegeben. Schutzkleidung nach diesem Norm-Entwurf soll den Arbeiter gegen den unbeabsichtigten und kurzen Kontakt mit kleinen Zündflammen in den Fällen schützen, bei denen keine bedeutsame Gefährdung durch Hitze gegeben ist und keine andere Wärmequelle vorhanden ist. Wenn zusätzlich zum Schutz gegen die Flammenausbreitung Schutz gegen andere Gefährdungen durch Hitze erforderlich ist, dann sind andere Normen, zum Beispiel ISO 11612, eher geeignet. Festgelegt ist ein Klassifizierungssystem für Materialien, Materialkombinationen und Kleidungsstücke, die nach ISO 15025:2000, Verfahren A, zu prüfen sind. Mögliche Anwender dieses Norm-Entwurfs sind Prüfinstitute, Zertifizierungsstellen und Hersteller. Erarbeitet wurde dieser Norm-Entwurf vom Technischen Komitee CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten", dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee ISO/TC 94 "Personal safety - Protective clothing and equipment". Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-02 AA "Schutzkleidung gegen Hitze und Feuer" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS). Die Erarbeitung dieses Norm-Entwurfs erfolgte im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption 89/686/EWG zu Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 14116:2011-04 .
Gegenüber DIN EN ISO 14116:2008-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Normtitels; b) Aufnahme der Einleitung; c) Aufnahme eines Prüfverfahrens zur Berstfestigkeitsprüfung von gewebten Materialien; d) Aufnahme eines Prüfverfahrens zur chemischen Reinigung in die Normativen Verweise; e) Aufnahme eines Prüfverfahrens zur Maßbeständigkeit (Maßänderung) in die Normativen Verweise; f) Aufnahme eines Prüfverfahrens für Vliesstoffe in die Normativen Verweise; g) Aufnahme einer neuen Definition für Materialkombination und Kleidungszusammenstellung; h) Aufnahme einer neuen Definition für Beschlagteile; i) Aufnahme einer neuen Definition für die Bestimmung der Lochbildung; j) Aufnahme einer neuen Definition für Bekleidungszusammenstellung; k) Aufnahme einer Definition für Material; l) Aufnahme einer Definition für Zwischenfutter; m) Aufnahme einer Definition für Nähte; n) Aufnahme einer Definition für Strukturnähte; o) Änderung des Abschnittes über Anforderungen an die Ausführung in Bezug auf die Bekleidungsüberlappung; p) Änderung des Abschnittes zu den Anforderungen an die Probenahme; q) Änderung des Abschnitts zur Vorbehandlung, um Anforderungen an Kleidungsstücken für den einmaligen Gebrauch aufzunehmen; r) Änderung des Abschnittes zur Alterung infolge von Waschen (maximale Anzahl der vom Hersteller angegebenen Reinigungszyklen); s) Aufnahme eines Abschnittes zur Konditionierung; t) Aufnahme einer neuen Anforderung an die Messung des Eigenschaftswerts zur Einstufung und Klassifizierung; u) Änderung des Abschnitts zur Vorbehandlung, um festzulegen, dass die Messung der Maßbeständigkeit nach fünf Reinigungszyklen durchzuführen ist; v) Änderung des Verfahrens zur Beflammungsprüfung von Etiketten, Abzeichen und retroreflektierenden Materialien; w) Aufnahme von Anforderungen an und Verfahren zur Prüfung von Beschlagteilen; x) Aufnahme der Anforderung an und des Verfahrens zur Prüfung der Berstfestigkeit von gewirkten Materialien; y) Aufnahme der Anforderung an und des Verfahrens zur Prüfung der Zugfestigkeit von Vliesstoffen (nicht gewebten Materialien); z) Aufnahme der Anforderung an und des Verfahrens zur Prüfung der Weiterreißfestigkeit von Vliesstoffen (nicht gewebten Materialien); aa) Änderung der Anforderung an die Weiterreißfestigkeit von gewebten und Ledermaterialien; bb) Aufnahme der Anforderung an die Maßbeständigkeit (Maßänderung), einschließlich des Verfahrens zur Messung der Maßänderung; cc) Änderung der Definition der Flammenausbreitung; dd) Änderung der Anforderung an brennendes Abtropfen; ee) Änderung der Anforderung an das Nachbrennen bei der Flammenausbreitung von Materialien des Index 3; ff) Änderung der Anforderung an das Nachglühen bei der Flammenausbreitung von Materialien des Index 3; gg) Aufnahme einer Erklärung zur Prüfung der Flammenausbreitung in Bezug auf Zwischenfutter aus Materialien des Index 2 und 3; hh) Aufnahme eines neuen graphischen Symbols: Kleidung zum Schutz gegen Flammen; ii) Aufnahme eines normativen Anhangs zur Messunsicherheit.