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Dieses Dokument legt die grundsätzliche Terminologie, Leitsätze sowie eine Methodologie fest, um sichere Maschinen zu konstruieren. Es stellt Leitsätze zur Risikobeurteilung und Risikominderung auf, um Konstrukteure dabei zu unterstützen, dieses Ziel zu erreichen. Diese Leitsätze basieren auf Kenntnissen und Erfahrungen über die Konstruktion, den Einsatz, das Zwischenfall- und Unfallgeschehen sowie über Risiken im Zusammenhang mit Maschinen. Es werden Verfahren zur Identifizierung von Gefährdungen und zur Risikoeinschätzung und Risikobewertung in den relevanten Phasen der Lebensdauer einer Maschine sowie zur Beseitigung von Gefährdungen oder Erbringung einer ausreichenden Risikominderung beschrieben. Dieses Dokument liefert außerdem einen Leitfaden für die Dokumentation und den Nachweis der Risikobeurteilung und des Risikominderungsprozesses. Dieses Dokument behandelt grundlegende Auswirkungen auf die Maschinensicherheit, wenn künstliche Intelligenz/Maschinenlernen (Machine Learning) eingesetzt wird, und beschäftigt sich mit der Anfälligkeit für Angriffe auf die Cybersicherheit/Datenverfälschung und deren Auswirkungen auf die Sicherheit. Es legt allgemeine Maßnahmen fest, um beide Aspekte zu behandeln. Zur Maschinensicherheit gehören auch Hygieneaspekte. Dieses Dokument ist gleichermaßen vorgesehen, um als Grundlage für die Erarbeitung von Typ-B- oder Typ C Normen verwendet zu werden. Es behandelt keine Risiken und/oder Schäden in Bezug auf Haustiere, Eigentum oder die Umwelt. ANMERKUNG 1 Während sich dieses Dokument mit Risiken in Bezug auf Personenschäden befasst, kann der in diesem Dokument beschriebene Risikobeurteilungsprozess auch für die Beurteilung anderer Risikoarten nützlich sein, wie beispielsweise für Schäden in Bezug auf Haustiere, Eigentum oder die Umwelt. ANMERKUNG 2 Anhang B gibt in separaten Tabellen Beispiele für Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse an, um diese Begrifflichkeiten zu erläutern und den Konstrukteur beim Prozess der Identifizierung von Gefährdungen zu unterstützen. ANMERKUNG 3 Die praktische Anwendung einer Reihe von Verfahren für jede Stufe der Risikobeurteilung wird in ISO/TR 14121 2 beschrieben. ANMERKUNG 4 Entsprechend der Verwendung in diesem Dokument kann der Konstrukteur einer Maschine der Hersteller, Integrator, Lieferant oder, im Fall von sicherheitsbezogenen Änderungen, der Benutzer sein. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 095-01-01 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NASG/NAM/DKE: Allgemeine Grundsätze und Terminologie" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Gegenüber DIN EN ISO 12100:2011-03, DIN EN ISO 12100 Berichtigung 1:2013-08, DIN CEN ISO/TR 22100-1:2021-09 und DIN ISO/TR 22100-2 (DIN SPEC 33887):2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) zum Anwendungsbereich wurden ein neuer zweiter Absatz sowie eine neue Anmerkung 3 hinzugefügt; b) die Normen ISO 20607, IEC 61508-3 und IEC 62061 werden zusätzlich normativ referenziert; c) im Abschnitt 3 wurden die Begriffe "relevante Gefährdung" (vormals 3.7), "Gefahr bringender Ausfall" (vormals 3.32) sowie "vergleichende Emissionsdaten" (vormals 3.42) gestrichen, die Begriffe "tolerierbares Risiko" und "Cybersicherheit" hinzugefügt und definiert, der Begriff "Risikominderungsmaßnahme" als Ersatz für den veralteten Begriff "Schutzmaßnahme" eingeführt sowie die Definition von "Risikobewertung" an ISO/IEC Guide 51 angepasst; d) ein neues Bild 1 wurde zusätzlich eingefügt; e) Anforderungen an Kontrollsysteme wurden nach 6.3.6. verschoben; f) unbeabsichtigtes, sich selbst entwickelndes Verhalten angewandter künstlicher Intelligenz wurde in 5.4, b) 2) als möglicher Grund hinzugefügt, dass eine Maschine ihre vorgesehene Funktion nicht ausführt; g) Bild 4 wurde durch ein neues Bild 5 ersetzt; h) ein neuer Unterabschnitt "Hygieneaspekte" wurde als 6.2.14 hinzugefügt; i) der Unterabschnitt "Schutzmaßnahmen zur Emissionsminderung" beschränkt sich nur noch auf allgemeine Aspekte; j) der Unterabschnitt "Softwareaspekte" wurde vollständig überarbeitet; k) ein neuer Unterabschnitt "Cybersicherheit und Schutz vor Korruption" wurde als 6.3.5.15 hinzugefügt; l) der technische Inhalt von DIN CEN ISO/TR 22100-1:2021-09 und DIN ISO/TR 22100-2:2014-09 wurde in Form eines neuen Anhangs C und Anhang D in die Neuausgabe der DIN EN ISO 12100 integriert; m) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.