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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt sicherheitstechnische Anforderungen und Maßnahmen zur Feststellung deren Übereinstimmung für die Gestaltung und Konstruktion von tragbaren Hochentastern (nachfolgend "Maschine" genannt) mit integriertem Verbrennungsmotor als Antrieb, einschließlich verlängerbarer und teleskopierbarer Maschinen, fest. Diese Maschinen verwenden eine Antriebswelle zur Übertragung der Energie auf die Schneidgarnitur, die aus einer Sägekette und Führungsschiene, einem sich hin und her bewegenden Sägeblatt oder einem Kreissägeblatt mit einem Außendurchmesser von höchstens 205 mm besteht. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen für diese Maschinen, sofern sie zu dem vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Dieses Dokument behandelt nicht elektrischen Schlag durch Kontakt mit oberirdischen Stromleitungen, abgesehen von Warnhinweisen und Hinweisen in der Betriebsanleitung, oder von rückentragbaren Antriebseinheiten ausgehende Ganzkörperschwingungen. Siehe Anhang A zur Liste der signifikanten Gefährdungen. Dieses Dokument ist anwendbar für Maschinen, die nach dessen Ausgabedatum hergestellt worden sind. Freischneider mit einem Kreissägeblatt sind vom Anwendungsbereich dieses Dokuments nicht erfasst. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 020-00-12 AA "Tragbare Forstmaschinen" im DIN-Normenausschuss Eisen-, Blech- und Metallwaren (NAEBM).
Gegenüber DIN EN ISO 11680-1:2022-05 und DIN EN ISO 11680-2:2022-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zusammenführung beider Normen; b) Definitionen - Definition für "Tragegriff" wurde aufgenommen. Die Definition für "Trockenmasse" wurde überarbeitet. Die Definitionen für "Führungsschiene" und "Sägekette" wurden gelöscht; c) die Anforderungen an die Mindestlänge des Handgriffs (von 65 mm bis 63 mm) wurden zur Harmonisierung mit IEC-Normen überarbeitet. Die Maßanforderung 25 mm um die Grifflänge wurde aufgenommen (4.3.1); d) eine neue Anforderung für den Prüfstand zur Festigkeit der Schneidgarnitur für Maschinen mit rückentragbarer Antriebseinheit wurde aufgenommen (4.5.3, Bild 6); e) der Abstand zu den Messungen der Schneidgarnituren wurde präzisiert (4.7.1, Bild 7); f) die maximale Betätigungsprüfkraft der Drosselklappe wurde aufgenommen ("200 N") (4.10.2.2); g) die Mindestanzahl der Prüfungen ("mindestens eine") und die Bestimmung der Prüfrichtungen ("gutes technisches Verständnis") für die Prüfungen der Festigkeit und Zugänglichkeit der Kraftstoffzuleitungen wurde präzisiert; h) es wurde klargestellt, dass die 200 mm der Prüfsonde die freie Länge nach der Montage sind (Anhang B).