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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt die Eigenschaften von niedrigen Sechskantmuttern mit Klemmteil (mit nichtmetallischem Einsatz) aus Stahl und nichtrostendem Stahl mit metrischen Regelgewinden von M3 bis M39, und in Produktklassen A und B fest. Diese Muttern sind mit einer Gesamthöhe von mmin (wie in ISO 898-2 und ISO 4035 für den Typ 0 festgelegt) plus Klemmteil gestaltet. Die Höhe des Klemmteils (hmax − mmin) für den nichtmetallischen Einsatz ist für normalhohe, hohe und niedrige Muttern bei einem bestimmten Durchmesser gleich. Muttern mit Größen D < M5 und Gestaltungsgrundsätze nach Typ 0 sind in Anhang A festgelegt. Niedrige Muttern, die als Kontermuttern eingesetzt werden, sind zusammen mit einer normalen oder hohen Mutter zu montieren. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 067-00-03 AA "Verbindungselemente mit metrischem Innengewinde" im DIN-Normenausschuss Mechanische Verbindungselemente (FMV).
Gegenüber DIN EN ISO 10511:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Gestaltungsgrundsätze dieser Muttern wurden im Anwendungsbereich erklärt (siehe Anmerkung); b) die Verwendung niedriger Muttern und eine Warnung bezüglich des geringeren Widerstands gegen Gewindeabstreifen wurden im Anwendungsbereich hinzugefügt; c) Muttern mit D < M5 (nicht in ISO 898-2 und ISO 3506-2 enthalten) werden im normativen Anhang A behandelt; d) der vergütete Zustand für Stahlmuttern wurde in Abschnitt 5 nach ISO 898-2 festgelegt (siehe Tabelle 3); e) Muttern aus nichtrostendem Stahl nach ISO 3506-2 wurden hinzugefügt; f) M7, M18, M22, M27, M33 und M39 wurden hinzugefügt; g) da,max und dw,min wurden mit zwei Dezimalstellen festgelegt; h) dw,min für die Größen D ≤ M5 wurden von smin - IT16 in smin - IT15 geändert, um eine größere Auflagefläche und somit einen geringeren Anpressdruck zu erhalten; i) hmax für M20 und M36 wurde erhöht, so dass normalhohe, hohe und niedrige Muttern gleiches Spiel für das Klemmteil (hmax - mmin) haben, um den nichtmetallischen Einsatz aufzunehmen; hmin wurde deshalb nach der festgelegten Toleranz erhöht (siehe Tabelle 2); j) Festlegungen für die Kennzeichnung und Etikettierung wurden als Abschnitt 6 hinzugefügt.