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Im Allgemeinen behandelt dieser Teil der Normenreihe IEC 60598 die Sicherheitsanforderungen an Leuchten. Der Zweck dieses Teiles ist es, einen Grundstock an Anforderungen und Prüfungen festzulegen, die für die meisten Leuchtenarten im Allgemeinen anwendbar sind und auf die in den Einzelbestimmungen von IEC 60598-2 jeweils zurückgegriffen wird. Dieser Teil ist somit nicht als eine Bestimmung an sich für irgendeine Leuchtenart zu verstehen. Sein Inhalt gilt vielmehr nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teil von IEC 60598-2 für die dort im Einzelnen genannten Leuchtenarten. Dieser Teil von IEC 60598 legt allgemeine Anforderungen für Leuchten fest, die elektrische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis höchstens 1 000 V enthalten. Anforderungen für Semi-Leuchten sind in diesem Dokument enthalten. Für explosionsgeschützte Leuchten nach IEC 60079 gelten die Anforderungen nach IEC 60598 (mit den entsprechend ausgewählten Teilen) zusätzlich zu den Anforderungen nach IEC 60079. Im Falle eines Widerspruchs zwischen IEC 60598 und IEC 60079 haben die Anforderungen von IEC 60079 Vorrang. Dieses Dokument behandelt nicht die Arbeitsweise. Die Arbeitsweise von Leuchten wird in IEC 62722 behandelt. Gegenüber DIN EN IEC 60598-1 (VDE 0711-1):2022-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neuer Aufbau zum Zweck der Übereinstimmung mit ISO/IEC-Richtlinien; b) Anhang V wurde zum Vergleich mit der früheren Ausgabe hinzugefügt; c) Überarbeitung von Abschnitt 7.32 hinsichtlich SPD und SPC; d) die Verwendung der Benennungen „berührbares Teil“ und „aktives Teil“ wurde überarbeitet und mit „aktive Teile“ und „gefährliche aktive Teile“ an das IEV-Wörterbuch angepasst; e) Überarbeitung von 7.14.2 hinsichtlich mechanischen Beanspruchungen von Leitern; f) Überarbeitung von Abschnitt 14.5.1, Punkt 4 hinsichtlich der Aufnahme von Betriebsgerät; g) Abschnitt 9.2.1, Erdung (das Wort „dauerhaft“ wurde gestrichen); h) Überarbeitung von Anhang N, Prüfdauer des Durchgangs der Schutzerdung; i) Überarbeitung von 7.11.4; 7.14.1; Tabelle 22 (14.4.3): zur Einführung von Anforderungen zu Aufhängung mittels Magneten; j) Ergänzung eines neuen Anhang W für Leuchten mit Verwendung von Batterien; k) Klarstellung zu Abschnitt 7 für Anforderungen an Aufschriften/Kennzeichnungen bezüglich der Art der Stromversorgung; l) ein neuer Absatz 7.31.5 wurde hinzugefügt: Zusätzliche Anforderungen für Leuchten mit Verwendung von steuerbaren Betriebsgeräten mit Bereitstellung von SELV-Ausgängen; m) Überarbeitung von Abschnitt 6.4.17: Für Leuchten mit einem Schutzleiterstrom > 10 mA anzugebende Informationen; n) Überarbeitung der Abschnitte 6.3.24; 6.4.19; 6.4.25; 7.30 und 10.2.1 hinsichtlich austauschbarer, nicht durch den Benutzer austauschbarer und nicht austauschbarer Komponenten; o) Überarbeitung von Anhang D, Zugfreier Prüfkasten; p) Überarbeitung der Abschnitte 8.2.1 und 13.2.1: Widersprüche bei der Aufnahme der Grenzwerte von Spannungsbereichen; q) Überarbeitung von Abschnitt 9.2.10 für Durchschleifen; r) Überarbeitung der Abschnitte 2 und 7.8: die Verweisung auf IEC 61058 wurde aktualisiert; Aktualisierung von Tabelle 21 (14.4.3) für Leuchten, die Schalter nach der Normenreihe IEC 60669 enthalten; s) Überarbeitung der Abschnitte 6.3.23 und 7.24 für photobiologische Sicherheit. Dieser Teil ist grundsätzlich erforderlich für die Konstruktion, Prüfung und auch für die Schnittstellen zum Anschluss einer Leuchte an die Gebäudeinstallation. Zu den Leuchten, die die Anforderungen und Prüfungen dieses Dokuments erfüllen müssen, gehören zum Beispiel Wohnraumleuchten, Industrieleuchten, aber auch Straßenleuchten oder Leuchten für den Betrieb in Schwimmhallen. Das heißt die Anwendung dieser Leuchten findet üblicherweise in Umgebungen statt, in der sich Menschen aufhalten können, wie private Wohnbereiche, öffentliche Bereiche wie Schulen oder Krankenhäuser und Behörden, und auch in Arbeitsumgebungen wie Büros, Werkstätten oder Fertigungsumgebungen. Die Anwendung erstreckt sich auch auf alle Leuchten im Außenbereich.
Gegenüber DIN EN IEC 60598-1 (VDE 0711-1):2022-03, DIN EN IEC 60598-1/A11 (VDE 0711-1/A11):2023-01 und DIN EN IEC 60598-1 Berichtigung 1 (VDE 0711-1 Berichtigung 1):2023-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neuer Aufbau zum Zweck der Übereinstimmung mit ISO/IEC-Richtlinien; b) Anhang V wurde zum Vergleich mit der früheren Ausgabe hinzugefügt; c) Überarbeitung von Abschnitt 7.32 hinsichtlich SPD und SPC; d) die Verwendung der Benennungen „berührbares Teil“ und „aktives Teil“ wurde überarbeitet und mit „aktive Teile“ und „gefährliche aktive Teile“ an das IEV-Wörterbuch angepasst; e) Überarbeitung von 7.14.2 hinsichtlich mechanischen Beanspruchungen von Leitern; f) Überarbeitung von Abschnitt 14.5.1, Punkt 4 hinsichtlich der Aufnahme von Betriebsgerät; g) Abschnitt 9.2.1, Erdung (das Wort „dauerhaft“ wurde gestrichen); h) Überarbeitung von Anhang N, Prüfdauer des Durchgangs der Schutzerdung; i) Überarbeitung von 7.11.4; 7.14.1; Tabelle 22 (14.4.3): zur Einführung von Anforderungen zu Aufhängung mittels Magneten; j) Ergänzung eines neuen Anhang W für Leuchten mit Verwendung von Batterien; k) Klarstellung zu Abschnitt 7 für Anforderungen an Aufschriften/Kennzeichnungen bezüglich der Art der Stromversorgung; l) ein neuer Absatz 7.31.5 wurde hinzugefügt: Zusätzliche Anforderungen für Leuchten mit Verwendung von steuerbaren Betriebsgeräten mit Bereitstellung von SELV-Ausgängen; m) Überarbeitung von Abschnitt 6.4.17: Für Leuchten mit einem Schutzleiterstrom > 10 mA anzugebende Informationen; n) Überarbeitung der Abschnitte 6.3.24; 6.4.19; 6.4.25; 7.30 und 10.2.1 hinsichtlich austauschbarer, nicht durch den Benutzer austauschbarer und nicht austauschbarer Komponenten; o) Überarbeitung von Anhang D, Zugfreier Prüfkasten; p) Überarbeitung der Abschnitte 8.2.1 und 13.2.1: Widersprüche bei der Aufnahme der Grenzwerte von Spannungsbereichen; q) Überarbeitung von Abschnitt 9.2.10 für Durchschleifen; r) Überarbeitung der Abschnitte 2 und 7.8: die Verweisung auf IEC 61058 wurde aktualisiert; Aktualisierung von Tabelle 21 (14.4.3) für Leuchten, die Schalter nach der Normenreihe IEC 60669 enthalten; s) Überarbeitung der Abschnitte 6.3.23 und 7.24 für photobiologische Sicherheit.