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Norm-Entwurf
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Unter den Anwendungsbereich dieses Norm-Entwurfs fallen elektrisch betriebene Insektenvernichter für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können, wie zum Beispiel Geräte, die von Laien in Läden, in gewerblichen Betrieben und in der Landwirtschaft verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. Das Dokument gilt nicht für: - Geräte, die durch Abgabe verdampfter Chemikalien funktionieren; - Geräte, die Ultraschallwellen abgeben; - Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie zum Beispiel korrosive oder explosionsfähige Atmosphäre (Staub, Dampf oder Gas). Es wird daher darauf hingewiesen, dass in Deutschland die Verwendung elektrischer Insektenvernichter im Freien nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 4 Bundesartenschutzverordnung verboten ist. Die Geräte kommen zur Vermeidung juckender Mückenstiche zum Einsatz. Eine Variante dieser Geräte ist die elektrische Fliegenklatsche, die im Gegensatz zu den mit UV-Licht betriebenen Geräten die Insekten aber nicht anlockt.