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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf gilt für die Sicherheit gewerblicher elektrischer Vakuumverpackungsgeräte für die Lebensmittelkonservierung unter Vakuumbedingungen, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Dieser Norm-Entwurf erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Er deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für; - Geräte, die mit der Injektion von Inertgas mit einem Sauerstoffanteil von mehr als 21 % in die Vakuumkammer arbeiten; - Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie zum Beispiel korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas) und; - Vakuumverpackungsgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke (IEC 60335-2-45). Diese Geräte sind nicht für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke vorgesehen. Sie werden für die gewerbliche Konservierung von Lebensmitteln in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen, zum Beispiel in Restaurantküchen, Kantinen, Krankenhäusern und in gewerblichen Betrieben wie Bäckereien und Fleischereien verwendet. Geräte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, sind zum Beispiel Vakuumkammergeräte und Vakuumverpackungsgeräte. Diese Geräte können mit einer Foliensiegelfunktion ausgestattet sein.