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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf behandelt die Sicherheit von Kosmetik- und Schönheitspflegegeräte mit eingebauten Lasern und Intensivlichtquellen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. Batteriebetriebene Geräte und/oder gleichspannungsgespeiste Geräte gehören zum Anwendungsbereich dieser Norm. Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können, wie zum Beispiel Geräte für die Anwendung in Schönheitssalons und ähnlichen Einrichtungen, gehören auch zum Anwendungsbereich dieses Entwurfes. Dieser Norm-Entwurf erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Er deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Er gilt nicht für Geräte, die ausschließlich für medizinische Zwecke bestimmt sind (IEC 60601), Geräte zur Behandlung von Haut oder Haar (IEC 60335-2-23) und Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung (IEC 60335-2-27). Typische Anwendungen sind Geräte für die Kontrolle des Haarwuchses, Geräte für die Hautbehandlung mit eingebauten Lasern und Geräte für die Schönheitsbehandlung mit eingebauten Lasern oder Intensivlichtquellen (ILS).