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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil der VDE 0170 enthält die spezifischen Anforderungen an Aufbau, Auslegung und Beurteilung eigensicherer Systeme in Schutzart „i“, die vollständig oder teilweise für die Verwendung in Bereichen der Gruppe I, Gruppe II oder Gruppe III vorgesehen sind. Das vorliegende Dokument ist zur Anwendung durch den Planer des Systems vorgesehen, der ein Hersteller, ein Fachberater oder ein Angehöriger der Belegschaft des Endanwenders sein kann. Die vorliegende Norm ergänzt und modifiziert die allgemeinen Anforderungen von DIN EN IEC 60079-0 (VDE 0170-1) und der Eigensicherheitsnorm DIN EN IEC 60079-11 (VDE 0170-7). Steht eine Anforderung der vorliegenden Norm im Widerspruch zu den Anforderungen von DIN EN IEC 60079-0 (VDE 0170-1) oder DIN EN IEC 60079-11 (VDE 0170-7), hat die Anforderung der vorliegenden Norm Vorrang. Die Anforderungen an die Errichtung eines Systems der Gruppe II oder Gruppe III, das nach der vorliegenden Norm ausgelegt ist, sind in DIN EN IEC 60079-14 (VDE 0165-1) festgelegt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60079-25:2024-01; VDE 0170-10-1:2024-01 .
Gegenüber DIN EN 60079-25 (VDE 0170-10-1):2011-06 und DIN EN 60079-25 Berichtigung 1 (VDE 0170-10-1 Berichtigung 1):2014-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In der Systembeschreibung wird zusätzlich die Angabe des Umgebungstemperaturbereichs gefordert; b) Die Angabe von Einschränkungen für den Anschluss nicht eigensicherer Stromkreise wird zusätzlich gefordert“; c) Die Mindestisolierstärke von 0,2 mm gilt jetzt für alle Kabelarten d) Die Anforderung an die Durchschlagsfestigkeit von Kabeln fordert jetzt eine Beständigkeit für das doppelte der Spannung des Stromkreises mit einem Mindestwert von 500 V AC; e) Bei Verwendung von Kabeln für mehrere Stromkreise wird die maximale Spannung der Stromkreise auf 90 V begrenzt; f) Die Abschnitte des Kapitels 12 wurden mehrheitlich in die IEC 60079-14 verschoben; g) Kapitel 12. 1 wurde zur Verbesserung der Verständlichkeit in eine Listendarstellung umgearbeitet und weitere Unterabschnitte angefügt; h) Angaben zur Bestimmung der zulässigen Kapazität, Induktivität und des L/R Verhältnisses wurde aus Anhand A in das Kapitel 12.7 übernommen; i) Anhang F zum Blitzschutz wurde entfernt