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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt ein Referenzverfahren für Waschen und Trockensiebung fest, das für die Erstprüfung und im Streitfall für die Bestimmung der Korngrößenverteilung von Gesteinskörnungen angewendet wird. Andere Verfahren können für andere Zwecke angewendet werden, zum Beispiel für die werkseigene Produktionskontrolle, sofern ein ausreichender Zusammenhang mit dem Referenzverfahren nachgewiesen wurde. Dieses Dokument ist anzuwenden für alle Gesteinskörnungen mit einer oberen Nennkorngröße D von bis zu 90 mm, jedoch nicht für Füller. Die Bestimmung der Kornverteilung von Füllern ist in EN 993-10 festgelegt. Anhang A legt ein Prüfverfahren für Gesteinskörnungen fest, die für die Ofentrocknung ungeeignet sind. Anhang B enthält zusätzliche Schritte zur Herstellung des Testabschnitts für All-in-Gesteinskörnungen mit D ≥ 31,5 mm ohne Waschgrößenfraktionen von mehr als 16 mm. Anhang C enthält Richtlinien für die maximale Masse an Sieben, um eine Überlastung zu vermeiden. Anhang D enthält ein Beispiel für ein Testdatenblatt. Anhang E enthält ein Blatt zur grafischen Darstellung der Testergebnisse. Anhang F enthält Präzisionsdaten. Anhang A ist normativ und die Anhänge B, C, D, E und F sind informativ. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 154 "Gesteinskörnungen" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-03-13 AA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 062/FGSV: Gesteinskörnungen; Prüfverfahren, Petrographie, Probenahme und Präzision" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Gegenüber DIN EN 933-1:2012-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Inhalt der Abschnitte „Europäisches Vorwort“, „Anwendungsbereich“, „Begriffe“ und „Prüfbericht“ wurde in Übereinstimmung mit den aktuellen Regeln aktualisiert; b) normative Verweisungen auf ISO 3310-1 und ISO 3310-2 wurden gelöscht. Auf die ISO-Normen wird in EN 933-2 verwiesen; c) Abschnitt 3 „Begriffe“ und Abschnitt 5 „Prüfeinrichtungen“ wurden erweitert; d) Abschnitt 6 „Vorbereitung der Messproben“ wurde eindeutiger gestaltet. Anmerkungen wurden in Haupttext umgewandelt und Text über rezyklierte Gesteinskörnungen wurde hinzugefügt; e) Abschnitt 7 „Durchführung“ wurde eindeutiger gestaltet. Text über die Trockensiebung von leichten Gesteinskörnungen wurde hinzugefügt, Anmerkungen wurden in Haupttext umgewandelt und empfohlene Massen zur Vermeidung des Überladens der Siebe wurden in einen Anhang verschoben; f) in Abschnitt 8 „Auswertung“ wurde die Gleichung für die Trockensiebung so präzisiert, dass sie nur für leichte Gesteinskörnungen gilt. Massen werden in Gramm statt in Kilogramm angegeben. Der frühere Unterabschnitt 8.3 „Präzision“ wurde in einen Anhang verschoben; g) die Liste mit erforderlichen Angaben in Abschnitt 9 wurde um die Trocknungstemperatur ergänzt; h) Überschrift und Text von Anhang A wurden überarbeitet, und der normative Anhang A wurde in den informativen Anhang B umgewandelt; i) der frühere Anhang B wurde in den neuen Anhang A umgewandelt und trägt nun eine neue Überschrift; j) ein neuer (informativer) Anhang C wurde erstellt und enthält einen Leitfaden zur maximalen Masse, um ein Überladen der Siebe zu vermeiden; k) ein neuer (informativer) Anhang F „Präzision“ wurde hinzugefügt; l) Abschnitt 4 „Kurzbeschreibung“ und Anhang D wurden angepasst und die Literaturhinweise wurden ergänzt.