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Dieses Dokument stellt Regeln zur Verfügung, wie EN 81-20:2020 und EN 81-70:2021+A1:2022 auf bestehende Aufzüge angewendet werden können, um deren Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Personen, einschließlich Personen mit Behinderungen, zu verbessern. Es legt die allgemeinen Anforderungen an die Zugänglichkeit, wie in EN 81-80:2019, Anhang A, Tabelle A.1, Nr. 1.1 dargelegt, genau fest. EN 81-70:2018, auf die in EN 81-80:2019 verwiesen wird, wurde durch EN 81-70:2021+A1:2022 ersetzt. Das vorliegende Dokument gilt für dauerhaft eingebaute Aufzüge, die definierte Haltestellen bedienen, über einen für die Beförderung von Personen oder Personen und Lasten ausgelegten Fahrkorb verfügen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA „Aufzüge“ im Fachbereich „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Aufzügen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 81-82:2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Methodik zur Erkennung von Zugangsbarrieren (vorheriger Unterabschnitt A.1), die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen (vorherige Tabelle A.1) und die Hinweise zur Verwendung der Checkliste für die Zugänglichkeit (vorheriger Unterabschnitt A.2) wurden in Unterabschnitt 5.3 bzw. 5.4 verschoben; b) alle technischen Anforderungen an Schutzmaßnahmen wurden in die Checkliste im normativen Anhang A eingebunden, der jetzt den vorherigen Abschnitt 5 und die vorherige Checkliste in Anhang B, Tabelle B.2 kombiniert; diese Kombination verhindert die Verdoppelung technischer Anforderungen im Dokument und vereinfacht ihre Anwendung; c) alle Verweisungen auf Schutzmaßnahmen wurden auf EN 81-20:2020 und EN 81-70:2021+A1:2022 aktualisiert.