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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen fest für die Konstruktion und die Installation von kraftbetriebenen Aufzügen, die an Kranen angebracht und für den Zugang zu Arbeitsplätzen durch befugte Personen bestimmt sind. Hierzu gehören bestimmungsgemäße Verwendung, Aufbau, Abbau, Inspektion und Instandhaltung. Der Aufzug bedient definierte Ladestellen und verfügt über ein Lastaufnahmemittel, das: - für den Transport von Personen und Werkstoffen konstruiert ist; - geführt wird; - senkrecht oder entlang einem um maximal 15° aus der Senkrechten geneigten Weg verfährt; - durch Zahnstange und Zahnrad getragen wird oder an Stahlseilen aufgehängt ist; - mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 1,0 m/s für dauerhaft installierte Aufzüge und nicht mehr als 0,4 m/s für vorübergehend installierte Aufzüge verfährt. Anhang A legt die besonderen Anforderungen fest, die für die dauerhaft installierten Aufzüge beziehungsweise die vorübergehend installierten Aufzüge anzuwenden sind. Dieses Dokument beschreibt in Abschnitt 4 aufgeführte Gefährdungen, die während der verschiedenen Phasen der Lebensdauer einer solchen Maschine entstehen, und Verfahren zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen, soweit die Maschinen bestimmungsgemäß, wie vom Hersteller vorgesehen, verwendet werden. Dieses Dokument legt keine zusätzlichen Anforderungen fest für: - Betrieb unter erschwerten Bedingungen (zum Beispiel extreme Klimazonen starke magnetische Felder); - Geräusche; - Betrieb unter besonderen Vorschriften(zum Beispiel in explosionsgefährdeten Bereichen); Die Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, kann auf den in diesem Dokument behandelten Maschinen- oder Gerätetyp anwendbar sein. Diese Norm ist nicht dafür bestimmt, Mittel zur Einhaltung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2014/34/EU bereitzustellen. - elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit); - Handhabung von Lasten, deren Art zu gefährlichen Situationen führen könnte; - die Verwendung von Verbrennungsmotoren; - hydraulische Antriebseinheiten; - Gefährdungen, die während des Herstellungsprozesses auftreten. Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf: - Bauaufzüge nach EN 12158-1:2000+A1:2010, EN 12158-2:2000+A1:2010 und EN 12159:2012 sowie Transportbühne nach EN 16719:2018; - höhenverstellbare Steuerstände entsprechend EN 14502-2:2005+A1:2008; - Aufzüge nach EN 81-20:2014 und EN 81-50:2014; - Arbeitsbühnen, die von den Gabeln von Gabelstaplern getragen werden; - Arbeitsbühnen; - Seilbahnen; - speziell für militärische Zwecke konstruierte Aufzüge; - Bergwerksaufzüge; - Theateraufzüge. Dieses Dokument behandelt die vollständige Aufzugskonstruktion, aber schließt die Konstruktion des Krans aus. Es schließt den Fußteil und die Bodenstationsumwehrung des Aufzugs ein, aber schließt die Ausführung von Beton-, Schotter-, Holz- oder anderen Fundamenten aus. Es umfasst die Konstruktion von Mastverankerungen und von Verankerungsteilen zwischen Mastverankerung und Krankonstruktion ein. Dieses Dokument umfasst auch die Konstruktion der Ladestellentore und deren Befestigungen. Dieses Dokument behandelt auch die Informationen, die zwischen dem Aufzugshersteller und dem Kranbenutzer oder dem Kranhersteller auszutauschen sind. Dieses Dokument (prEN 81-43:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Gegenüber DIN EN 81-43:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4, Überarbeitung der Liste der signifikanten Gefährdungen nach auf EN ISO 12100:2010; b) Unterabschnitt 5.2, Überarbeitung der Anforderungen für Auslegung/Berechnung und Integration der Anforderungen für Erdbeben; c) Unterabschnitt 5.5.3.10, Überarbeitung der Konstruktionsanforderung zur Einführung der Verweisung auf EN 13001-3-1 und EN 13001-2 für die Berechnung und Ergänzung von Anforderungen für Erdbeben; d) Ergänzung eines neuen Unterabschnitts 5.8.10, Sicherheitsfunktionen/Ergänzung von Performance Level nach EN ISO 13849-1; e) Ergänzung eines neuen Unterabschnitts 5.7.3.1.5, Zahnstangensystem mit zwei redundanten Antrieben; f) Ergänzung eines neuen Unterabschnitts 5.9.8, Fehlererkennungseinrichtung für die Antriebseinheit für Zahnstangen- und Zahnradsystem mit zwei redundanten Antriebseinheiten; g) Ergänzung eines neuen Anhangs A (informativ), in dem besondere Anforderungen an vorübergehend installierte Aufzüge/dauerhaft installierte Aufzüge bestimmt werden; h) Ergänzung eines neuen Anhang B (normativ) für an Turmdrehkranen angebrachten Aufzügen; i) Anhang ZA, Ergänzung der neuen Tabelle ZA.1 "Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden EU-Richtlinie 2006/42/EG". Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-50 AA "Bauaufzüge" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Kranführeraufzügen" sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 81-43:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4 Überarbeitung der Liste der signifikanten Gefährdungen nach EN ISO 12100:2010; b) Unterabschnitt 5.2 Überarbeitung der Anforderungen für Auslegung/Berechnung und Integration der Anforderungen für Erdbeben; c) Unterabschnitt 5.5.3.10 Überarbeitung der Konstruktionsanforderung zur Einführung der Verweisung auf EN 13001-3-1 und EN 13001-2 für die Berechnung und Ergänzung von Anforderungen für Erdbeben; d) Ergänzung eines neuen Unterabschnitts 5.8.10 Sicherheitsfunktionen/Ergänzung von Performance Level nach EN ISO 13849-1; e) Ergänzung eines neuen Unterabschnitts 5.7.3.1.5 Zahnstangensystem mit zwei redundanten Antrieben; f) Ergänzung eines neuen Unterabschnitts 5.9.8 Fehlererkennungseinrichtung für die Antriebseinheit für Zahnstangen- und Zahnradsystem mit zwei redundanten Antriebseinheiten; g) Ergänzung eines neuen Anhangs A (informativ), in dem besondere Anforderungen an vorübergehend installierte Aufzüge/dauerhaft installierte Aufzüge bestimmt werden; h) Ergänzung eines neuen Anhang B (normativ) für an Turmdrehkranen angebrachten Aufzügen; i) Anhang ZA Ergänzung der neuen Tabelle ZA.1 "Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden EU Richtlinie 2006/42/EG".