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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von diesem Dokument behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt die Sicherheitsregeln fest für die Konstruktion und den Einbau von dauerhaft installierten neuen Kleingüteraufzügen mit einem Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb, oder mit hydraulischem Antrieb, die festgelegte Ebenen bedienen, einen Fahrkorb besitzen, dessen Inneres wegen seiner Maße und Ausführung für Personen als nicht betretbar gilt, der an Seilen oder Ketten aufgehängt oder von Hebern getragen wird und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15° gegen die Senkrechte geneigt sind, bewegt. Dieses Dokument gilt für Kleingüteraufzüge mit einer Nennlast, die 300 kg nicht übersteigt und die nicht für den Transport von Personen vorgesehen sind. Gegenüber DIN EN 81-3:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Alle wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aus der Richtlinie 2006/42/EC wurden einbezogen. Insbesondere wurde Folgendes hinzugefügt: Verweisung auf EMV, Überprüfung der Gestaltung, Anforderungen der Handbücher für die Errichtung, die Prüfung und den Ausfall; b) Anforderungen wurden unter Berücksichtigung von EN 81-20:2020 und EN 81-50:2020 aktualisiert. Spezifisch: - Entflammbarkeit von Fahrkorbmaterial; - Stillsetzen von Maschinen; - Seilführungen, Stärke von Türen und des Aufzugsschachts, Abschirmungen, Trennwände, Begriffe, Typenschilder; c) Verbesserungen der Sicherheit aufgrund Veränderungen bewährter Technologie wurden wiedergegeben. Spezifisch: - Performance Level; - Türverriegelungen; - elektrische Ausrüstung; d) Änderungen des Stands der Technik wurden einbezogen. Speziell: - Seile und Anschlüsse; - Beleuchtung; - Ausgleichsgewichte; - bestehende Gebäude; - Notstrombetrieb; - Eigenschaften von Flüssigkeiten; e) Gemeldete Fehler wurden beseitigt. Spezifisch: hydraulische Formeln; f) Der Text wurde geklärt. Spezifisch: zugänglicher/unzugänglicher Schacht; g) Verweisungen auf andere Normen (entsprechend dem Fortschritt in diesem Bereich) wurden verbessert. Alle Verweisungen beinhalten jetzt ein Datum; h) Der informative Anhang „Liste der signifikanten Gefährdungen“ wurde hinzugefügt; i) Der informative Anhang „Gebäudeschnittstelle“ wurde hinzugefügt; j) Anhang ZA ersetzt den vorherigen Anhang ZA und Anhang ZB. Der neue informative Anhang ZA (über den Zusammenhang mit der EU-Richtlinie 2006/42/EC) ist jetzt integraler Bestandteil dieses Dokuments. Dieses Dokument (EN 81-30:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 10 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA „Aufzüge“ im Fachbereich „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Aufzügen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 81-3:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) alle wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aus der Richtlinie 2006/42/EC wurden einbezogen. Insbesondere wurde Folgendes hinzugefügt: Verweisung auf EMV, Überprüfung der Gestaltung, Anforderungen der Handbücher für die Errichtung, die Prüfung und den Ausfall; b) Anforderungen wurden unter Berücksichtigung von EN 81-20:2020 und EN 81-50:2020 aktualisiert. Spezifisch: Entflammbarkeit von Fahrkorbmaterial; Stillsetzen von Maschinen; Seilführungen, Stärke von Türen und des Aufzugsschachts, Abschirmungen, Trennwände, Begriffe, Typenschilder; c) Verbesserungen der Sicherheit aufgrund Veränderungen bewährter Technologie wurden wiedergegeben. Spezifisch: Performance Level; Türverriegelungen; elektrische Ausrüstung; d) Änderungen des Stands der Technik wurden einbezogen. Speziell: Seile und Anschlüsse; Beleuchtung; Ausgleichsgewichte; bestehende Gebäude; Notstrombetrieb; Eigenschaften von Flüssigkeiten; e) gemeldete Fehler wurden beseitigt. Spezifisch: hydraulische Formeln; f) der Text wurde geklärt. Spezifisch: zugänglicher/unzugänglicher Schacht; g) Verweisungen auf andere Normen (entsprechend dem Fortschritt in diesem Bereich) wurden verbessert. Alle Verweisungen beinhalten jetzt ein Datum; h) der informative Anhang "Liste der signifikanten Gefährdungen" wurde hinzugefügt; i) der informative Anhang "Gebäudeschnittstelle" wurde hinzugefügt; j) Anhang ZA ersetzt den vorherigen Anhang ZA und Anhang ZB. Der neue informative Anhang ZA (über den Zusammenhang mit der EU-Richtlinie 2006/42/EC) ist jetzt integraler Bestandteil dieses Dokuments.