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Norm-Entwurf
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Dieser Teil der EN 71 legt Anforderungen an die in Fingermalfarben verwendeten Stoffe und Materialien fest und gilt nur für Fingermalfarben. Für Beschriftung, Kennzeichnung und Behälter sind zusätzliche Anforderungen festgelegt. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 095-05-01-02 AK "Sicherheit von Spielzeug - Chemische Eigenschaften" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Gegenüber DIN EN 71-7:2020-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die neuen Begriffe Pigment (3.3), Farbstoff (3.4) und Verstärkungsmittel (3.11) nebst Definitionen hinzugefügt und die Definition für Farbmittel (3.2) überarbeitet; b) die Anforderungen an die Migration bestimmter Elemente (normative Verweisung auf EN 71-3) gestrichen, da EN 71-3 ohnehin für Fingermalfarben gilt; c) die Anforderung an den pH-Wert (4.6) überarbeitet, indem die normative Verweisung auf EN ISO 787-9 durch eine Verweisung auf EN ISO 19396-1:2020 ersetzt wurde; d) die Anforderungen an N-Nitrosamine (normative Verweisung auf EN 71-12) gestrichen, da EN 71-12 ohnehin für Fingermalfarben gilt; e) Anforderungen an Verstärkungsmittel (4.9) hinzugefügt; f) den informativen Anhang A "Nicht abschließende Liste in Fingermalfarben gebräuchlicher Farbmittel, die sowohl den allgemeinen als auch den spezifischen Reinheitsanforderungen entsprechen müssen" überarbeitet; g) den normativen Anhang B "Liste der zulässigen Konservierungsstoffe für Fingermalfarben" überarbeitet; h) in Anhang C die Beispiele für "Bei der Herstellung von Fingermalfarben verwendete Inhaltsstoffe" überarbeitet, insbesondere indem Verstärkungsmittel hinzugefügt wurden; i) das Verfahren zum Nachweis bestimmter Azofarbmittel und zur Bestimmung freier primärer aromatischer Amine in Anhang D geringfügig geändert; j) Norm redaktionell überarbeitet.