Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Dieses Dokument ist anzuwenden für Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer, Spiele für den Geschmacksinn und Ergänzungssets. Es legt Anforderungen an die Verwendung von Stoffen und Gemischen und in bestimmten Fällen Anforderungen an deren Menge und Konzentration in Brettspielen für den Geruchsinn, Kosmetikkoffern, Spielen für den Geschmacksinn und Ergänzungssets zu derartigen Spielen oder Koffern/Sets fest. Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um — solche, die nach den für gefährliche Stoffe [13] und gefährliche Gemische [13] geltenden EU Rechtsvor¬schriften als gefährlich eingestuft sind; — Stoffe und Gemische, die in übermäßigen Mengen die Gesundheit der Kinder, die sie benutzen, schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannten Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft sind; und — sonstige chemische Stoffe und Gemische, die in einem Spiel/Koffer/Set enthalten sind. Dieses Dokument legt darüber hinaus in Spielzeug verbotene allergene Duftstoffe, Anforderungen an die Kennzeichnung, besonders in Bezug auf allergene Duftstoffe, und Anforderungen an die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung, die während der Aktivität zu verwendende Ausrüstung sowie den Einsatz leicht entzündbarer Flüssigkeiten fest. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Kosmetikspielzeug, wie Spiel Kosmetik für Puppen. ANMERKUNG Die Begriffe „Stoff“ und „Gemisch“ sind in der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [14] und in der CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [13] definiert.
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2025-01 durch: DIN EN 71-13:2025-01 .
Wird ersetzt durch DIN EN 71-13:2025-01 .
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