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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf enthält die Deutsche Fassung des europäischen Norm-Entwurfs für die EMF-Fachgrundnorm, FprEN 62479:2008, mit eingearbeiteter Änderung FprAA:2008. Er übernimmt den Entwurf für die Internationale EMF-Fachgrundnorm IEC 62479 mit europäischen Änderungen, die sich aus der FprAA:2008 ergeben. Er legt Anforderungen zum Nachweis der Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 10 MHz bis 300 GHz von elektronischen und elektrischen Geräten mit kleiner Leistung fest. Hierzu spezifiziert er eine verallgemeinerte Leistungsausschlussgrenze und beschreibt die Ermittlung dieser Grenze in Abhängigkeit von den relevanten Parametern.
Geräte, die die Leistungsausschlussgrenze einhalten, bedürfen keiner weiteren Beurteilung. Wenn für ein solches Gerät die Übereinstimmung mit den Festlegungen dieses Norm-Entwurfs nicht gezeigt werden kann, können andere Normen einschließlich IEC 62311 oder (EMF-)Produktnormen für die Beurteilung verwendet werden. Außerdem enthält dieser Norm-Entwurf Festlegungen zur Berücksichtigung der Messunsicherheit und für den Bewertungsbericht.
Durch den zusätzlichen europäischen Änderungsentwurf FprAA:2008 werden europäische Festlegungen, die bereits Bestandteil der gültigen Norm EN 50371:2002 sind und auf internationaler Ebene nicht erfolgen, ergänzt. Diese betreffen die Herstellung des Bezugs zu den Basisgrenzwerten der Europäischen Ratsempfehlung 1999/519/EG. Es ist vorgesehen, die beiden Norm-Entwürfe FprEN 62479:2008 und FprAA:2008 nach ihrer Annahme zu EN 62479 zusammenzufassen.
Für den Norm-Entwurf ist das DKE/K 764 "Sicherheit in elektromagnetischen Feldern" zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 62479:2011-09; VDE 0848-479:2011-09 .
Gegenüber DIN EN 50371 (VDE 0848-371):2002-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung von Begriffsdefinitionen im Abschnitt 3; b) Ersetzung einer fest definierten Leistungsgrenze für ein Gerät kleiner Leistung durch eine von verschiedenen Parametern abhängige verallgemeinerte Leistungsausschlussgrenze; c) Einführung von vier Wegen, mit denen für ein Gerät kleiner Leistung die Übereinstimmung mit dieser Norm gezeigt werden kann (neuer Abschnitt 4); d) Aufnahme von Festlegungen zur Berücksichtigung der Messunsicherheit (neuer Abschnitt 6); e) Erweiterung der im Anhang A gegebenen Informationen zur Ableitung der Leistungsausschlussgrenze; f) Ergänzung von Informationen zur Ableitung der Leistungsausschlussgrenze für körpernah getragene schnurlose Geräte (neuer Anhang B); g) Ergänzung von Informationen zur Ermittlung der Übereinstimmung mit Leistungsausschlussgrenze für gepulste Felder (neuer Anhang C); h) Ergänzung von Informationen zur Beachtung bei der Anfertigung von Bewertungsberichten (neuer Anhang D).