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Norm-Entwurf

DIN EN 60079-11:2021-10 - Entwurf

VDE 0170-7:2021-10

Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 11: Geräteschutz durch Eigensicherheit "i" (IEC 31G/327/CDV:2020); Deutsche und Englische Fassung prEN 60079-11:2020

Englischer Titel
Explosive atmospheres - Part 11: Equipment protection by intrinsic safety "i" (IEC 31G/327/CDV:2020); German and English version prEN 60079-11:2020
Erscheinungsdatum
2021-09-10
Ausgabedatum
2021-10
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
389

130,31 EUR inkl. MwSt.

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2021-09-10
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2021-10
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Deutsch, Englisch
Seiten
389

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Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60079-11 (VDE 0170-7):2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Schutz von katalytischen Elementen für Gruppe IIC oder Gruppe IIB + H2 ist vom Anwendungsbereich der Norm in den Abschnitten 1 und 7.14.2 ausgeschlossen; b) für das Schutzniveau "ic" werden Fehler nur noch für die Bewertung der Funkenzündung und die Ermittlung von Uo, Io, Li, Ci und Li/Ri berücksichtigt. Ein Kurzschlussfehler und nachfolgend auftretende Bauteilfehler werden nun als nicht zählbare Fehler bezeichnet, siehe 5.2.4, 6.5.4.3 und 6.5.4.4; c) die für Temperaturprüfungen geforderten 5K und 10K Aufschläge aus der IEC 60079-0 gelten nun auch für das Schutzniveau "ic", siehe 5.4.2; d) die Formel für die thermische Bewertung von Drähten in 5.4.3 wurde korrigiert; e) zusätzliche besondere Bedingungen für die sichere Verwendung, wenn die Anwendung reduzierter Trennabstände von einem IP54 Gehäuse abhängt ,wurde in den Abschnitten 6.2.3 a) und 6.2.4 a) ii) aufgenommen; f) Leiter, Steckverbinder und Leiterbahnen müssen geeignet bemessen sein, dass ihr Ausfall als zählbarer Fehler gilt, siehe 6.4.1; g) es ist nun eine Forderung, dass nichtstöranfällige Verbindungen nach angenommenen Fehlerunterbrechungen ihre Stromtragfähigkeit behalten in 6.4.2.2 und 6.4.2.3 aufgenommen worden; h) für nichtstöranfällige Leiterplattenverbindungen (PCB), die mit zwei 1 mm breiten Leiterbahnen erreicht werden, gibt es jetzt Anforderungen in 6.4.2.4 an die Kupferdicke; i) es sind besondere Bedingungen für die sichere Verwendung erforderlich, wenn Überspannungskategorie I oder II für netzbetriebene Geräte bei Verwendung von Tabelle 9 - Reduzierte Trennabstände für Schutzniveau "ic" festgelegt ist, siehe 6.5.3.3; j) wenn Metallteile, die mit dem Chassis oder der Erde verbunden sind, verwendet werden, um zwei Stromkreise zu trennen, sind jetzt Angaben zu besonderen Bedingungen für die sichere Verwendung erforderlich, siehe 6.5.9.1; k) es wurde die Stückprüfung der Vergusskapselung in 6.6.1 und 10.3 hinzugefügt; l) die angegebene COT für die Vergusskapselung darf im Normalbetrieb nicht überschritten werden, siehe 6.6.1 a); m) Hohlräume innerhalb der Vergusskapselung sind jetzt nach 6.6.1 und 6.6.7 auch außerhalb von Bauelementen erlaubt; n) in 6.7 wurden Anforderungen an Werkstoffspezifikationen von Beschichtungs-, Verguss- und Formmaterialien aufgenommen; o) im Sinne der Fehlerbetrachtung werden Bauelemente für das Schutzniveau "ic" als ausgefallen angenommen, wenn sie nicht innerhalb ihrer Herstellerspezifikation betrieben werden, siehe 7.1; p) Widerstände die nicht den genannten Typen (Folien-, drahtgewickelte und gedruckte Widerstände) entsprechen, können nicht mehr als zählbare Fehler berücksichtigt werden, noch können sie ihre eigene Temperatur begrenzen, siehe 7.4.2; q) für den Kaltwiderstand einer Sicherung, eines Glühfadens einer Lampe oder einer Infrarotquelle wird die Betriebstemperatur und nicht die Umgebungstemperatur herangezogen, siehe 7.4.2; r) es wurden Anforderungen an Transformatoren für Schutzniveau "ic" in 7.8.5 hinzugefügt; s) Trennabstände zwischen der Spule und den Kontakten eines Relais dürfen nicht mehr als zählbare Fehler berücksichtigt werden, siehe 7.9.2 a); t) unter dem Schutzniveau "ic" gilt eine Sicherung als Zündgefahr, wenn ihr Auslösen ein zu erwartendes Ereignis ist, siehe 7.11; u) in 7.16 und 9.16 wurden Anforderungen und Prüfungen für thermische Vorrichtungen hinzugefügt, einschließlich PTCs; v) die Anforderungen an die Elektrolytaustritts- und Oberflächentemperaturprüfung für Zellen und Batterien wurden in 9.6.1 geändert, um die Anzahl der geprüften Proben und die Prüftemperatur zu berücksichtigen; w) Anforderung in 9.6.3.2 hinzugefügt, um das Risiko der Funkenzündung einzelner Lithiumzellen mit weniger als 4,5 V bei hohem Kurzschlussstrom zu berücksichtigen; x) Transformatorwicklungen, die eine galvanische Trennung zwischen verschiedenen eigensicheren Stromkreisen erfordern, sind nach 10.2.1 auf eine Spannungsfestigkeit von 2U zu prüfen, wenn diese größer als 500 V ist; y) Transformatoren für Schutzniveau "ic" müssen nach 10.2.2 stückgeprüft werden, wenn es keine anwendbare Industrienorm gibt oder die anwendbare Industrienorm keine Stückprüfungen vorsieht.

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