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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW betreut. Dieses Dokument stellt Rahmenbedingungen und ein Modell für das Erarbeiten, Überprüfen und Überarbeiten von nationalen Normen sowie Anwendungsregeln für automatische Brandmeldeanlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden zur Verfügung. Diese Rahmenbedingungen umfassen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen. Dieser Norm-Entwurf gilt für Anlagen, die für den Personenschutz und/oder den Sachgüterschutz vorgesehen sind. Der Norm-Entwurf gilt für Anlagen mit mindestens einem Handfeuermelder oder einem Brandmelder. Die Anlagen dürfen im Brandfall Signale zur Ansteuerung von zusätzlichen Einrichtungen (wie stationäre Löschanlagen) und anderen Sicherheitsmaßnahmen und Aktionen (wie Abschaltung von Maschinen) liefern. Der Norm-Entwurf behandelt jedoch nicht diese zusätzlichen Einrichtungen oder zusätzliche Schaltungen als Schnittstelle zwischen diesen selbst. Dieser Norm-Entwurf behandelt keine Anlagen, die Alarmierungsfunktionen mit Funktionen verknüpfen, die keine auf einen Brand bezogene Funktion besitzen. Dieser Norm-Entwurf sagt nichts darüber aus, wann oder wann nicht in Gebäuden eine automatische Brandmeldeanlage und/oder Feueralarmanlage installiert werden sollte. Bei der Erarbeitung dieses Norm-Entwurfs wurde angenommen, dass dieser durch entsprechend qualifizierte und erfahrene Personen angewendet wird. Trotzdem werden auch Hinweise für andere Personen gegeben, die Brandmeldeanlagen kaufen oder betreiben. Rauchwarnmelder nach EN 14604 sind kein Bestandteil einer Brandmeldeanlage im Sinne dieses Norm-Entwurfs.