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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument legt das Verfahren und die technischen Anforderungen für die Entwicklung von Software für programmierbare elektronische Systeme zum Gebrauch in Steuerungs- und Signalgebungsanwendungen und jeglicher bordeigener Anwendungen von Bahnfahrzeugen fest. Dieses Dokument ist ausschließlich auf Software und die Wechselwirkung zwischen Software und dem System anwendbar, zu dem die Software gehört. Der Gebrauch von bereits bestehender (vorher entwickelter) Software und von Werkzeugen wird in diesem Dokument ebenfalls behandelt. Derartige Software kann eingesetzt werden, wenn die spezifischen (in diesem Dokument definierten) Anforderungen für bereits bestehende Software und für Werkzeuge erfüllt sind. Software, die vorher nach einer beliebigen Version von EN 50128 oder EN 50657 entwickelt wurde, wird ebenfalls als konform betrachtet und unterliegt nicht den Anforderungen an bereits bestehender Software. In diesem Dokument wird berücksichtigt, dass ein moderner Anwendungsentwurf häufig Software verwendet, die als Basis für diverse Anwendungen geeignet ist. Diese Software wird anschließend durch Anwendungsdaten konfiguriert, um damit die ausführbare Software für die Anwendung anzufertigen. Dieses Dokument gilt nicht rückwirkend. Es ist daher in erster Linie anzuwenden für Neuentwicklungen und in ihrer Gesamtheit für vorhandene Systeme nur dann anzuwenden, wenn diese größeren Änderungen unterworfen werden. Für geringfügige Änderungen ist nur Kapitel 9.2 des Dokuments anzuwenden. Die Anwendung dieses Dokuments wird jedoch bei der Erweiterung und der Wartung vorhandener Software dringend empfohlen. Dieses Dokument ist weder für eine Anwendung im Bereich der Stromversorgung zur elektrischen Zugförderung (ortsfeste Anlagen) anwendbar, noch für Stromversorgung und Steuerung von herkömmlichen Anwendungen, zum Beispiel Stromversorgungen auf Bahnhöfen für Büros, Geschäfte, und so weiter. Diese Anwendungen werden üblicherweise in Normen für Energieverteilung und/oder Bereiche außerhalb von Bahnanwendungen und/oder in lokalen gesetzlichen Rahmenbedingungen abgedeckt. Für ortsfeste Anlagen im Zusammenhang mit Bahnanwendungen (Steuerung und Stromversorgung elektrischer Antriebe) ist EN 50562 anwendbar. Für die Entwicklung anwenderprogrammierbarer integrierter Schaltungen (zum Beispiel feldprogrammierbare Gate-Arrays (FPGA) und komplexe programmierbare Logikschaltungen (CPLD; englisch: complex programmable logic devices) ist ein Leitfaden für sicherheitsrelevante Funktionen in EN 50129:2018, Anhang F, und für nicht-sicherheitsrelevante Funktionen in EN 50155:2017 enthalten. Gegenüber DIN EN 50128 (VDE 0831-128):2012-03, DIN EN 50128/A2 (VDE 0831-128/A2):2020-12 und DIN EN 50657 (VDE 0831-657):2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Anforderungen an Softwaremanagement und -organisation, Festlegung von Rollen und Kompetenzen wurden aktualisiert und ergänzt; b) die Tabellen im Anhang A wurden aktualisiert; c) es wurden Anwendungshinweise für moderne Software-Entwicklungsprozesse, modellbasierte Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz im Anhang hinzugefügt. Dieses Dokument ist für Software entsprechend Abschnitt 1.1 dieses Dokuments anzuwenden, die in Bahnsystemen verwendet wird, einschließlich: - Anwendungsprogrammierung; - Betriebssysteme; - unterstützende Werkzeuge; - Firmware. Anwendungsprogrammierung umfasst Programmierung in Hochsprache, Maschinensprache und speziellen Anwendungssprachen (zum Beispiel SPS-Kontaktplan).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 50716:2024-09; VDE 0115-716:2024-09 .
Gegenüber DIN EN 50128 (VDE 0831-128):2012-03, DIN EN 50128 Berichtigung 1 (VDE 0831-128 Berichtigung 1):2014-09, DIN EN 50128 Beiblatt 1 (VDE 0831-128 Beiblatt 1):2016-07, DIN EN 50128/A1 (VDE 0831-128/A1):2020-08, DIN EN 50128/A2 (VDE 0831-128/A2):2020-12 und DIN EN 50657 (VDE 0831-657):2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Anforderungen an Softwaremanagement und -organisation, Festlegung von Rollen und Kompetenzen wurden aktualisiert und ergänzt; b) die Tabellen im Anhang A wurden aktualisiert; c) es wurden Anwendungshinweise für moderne Software-Entwicklungsprozesse, modellbasierte Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz im Anhang hinzugefügt.