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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf behandelt die Konstruktion von Gebäuden und anderen Strukturen, die Rechenzentren beherbergen und bezieht sich dabei auf das Kriterium und die Klassifikation für "physische Sicherung" nach EN 50600-1 zur Unterstützung der Verfügbarkeit. Dieser europäische Norm-Entwurf legt Anforderungen an und Empfehlungen für folgende Aspekte fest: a) Lage und Standortwahl (unter Berücksichtigung der natürlichen Umwelt und der Nachbarschaft), b) Schutz vor Umweltrisiken, c) Standort-Konfiguration, d) Gebäudekonstruktion, e) Gebäudekonfiguration, f) Bereitstellung des Zugangs, g) Einbruchschutz, h) physischer Brandschutz, i) Schutz vor Wasserschäden, j) qualitätsgerechter Bau. Dieser Entwurf passt die Inhalte von DIN EN 50600-2-1 (VDE 0801-600-2-1):2014 an den Stand der Technik an.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 50600-2-1:2021-09; VDE 0801-600-2-1:2021-09 .
Gegenüber DIN EN 50600-2-1 (VDE 0801-600-2-1):2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Das Dokument wurde vollständig überarbeitet und neu strukturiert; b) die wechselseitigen Zusammenhänge zwischen diesem Dokument und EN 50600-2-5 im Hinblick auf die baulichen Voraussetzungen für die Implementierung von Sicherheitskonzepten und den gewünschten Sicherungssystemen wurden übersichtlicher dargestellt; c) Abschnitt 6 "Standortkonfiguration" wurde aufgeteilt und einige der Unterabschnitte in einen neuen Abschnitt 7 "Außenbereiche" verschoben; d) Abschnitt 7 "Gebäudekonstruktion" wurde komplett überarbeitet, so dass alle Anforderungen und Empfehlungen nun in einem gemeinsamen Abschnitt 8 zusammengefasst sind; e) Abschnitt 8 "Bereiche und Zugangswege in Rechenzentren" wurde dahingehend überarbeitet, dass der Fokus nun auf der Auslegung von Rechenzentrumsbereichen liegt (nunmehr Abschnitt 9); f) der neue Abschnitt 10 "Aufbau von Rechenzentrumsbereichen" wurde hinzugefügt; g) Abschnitt 9 "Brandabschnitte, Feuerschutzwände und Brandlöschanlagen" wurde überarbeitet (nunmehr Abschnitt 11); h) Anhang A zu zusätzlichen Anforderungen und Empfehlungen wurde entfernt; i) Anhang B zum physischen Schutz vor externen Gefährdungen wurde überarbeitet und bildet nunmehr Anhang A "Baumaterialien"; j) die Abschnitte 1 bis 4 wurden entsprechend angepasst.