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Norm-Entwurf
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Dieser Entwurf enthält die Deutsche Fassung des europäischen Entwurfs EN 50561-1:2013/FprAA:2019 zur Änderung der EN 50561-1:2013. Die geplante Änderung sieht vor, im Abschnitt 2 und an den entsprechenden Stellen der Norm die vorhandene Verweisung auf die EN 55022 durch eine Verweisung auf die aktuelle EN 55032 zu ersetzen. Dies betrifft die Festlegungen sowohl zur Messung der leitungsgeführten als auch der gestrahlten Störaussendung. Ferner ist vorgesehen, den bisherigen Anhang ZZ durch zwei neue Anhänge ZZA und ZZB zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der neuen, für diese Anhänge geltenden Festlegungen erstellt wurden. Entsprechend diesen neuen Regeln sollen die Anhänge ZZ diejenigen Festlegungen (Abschnitte) der Norm nennen, die direkt mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie, die in Bezug genommen werden, korrespondieren. In der EN 50561-1:2013 sind dies diejenigen Abschnitte, die Grenzwerte der Störaussendung und die zugehörigen Messverfahren und Betriebsbedingungen spezifizieren. Da die EN 50561-1:2013 zur Listung im Europäischen Amtsblatt sowohl unter der EMV-Richtlinie 2014/30/EU als auch unter der Funkanlagen-Richtlinie 2014/30/EU angeboten werden soll, wurden zwei Anhänge ZZA und ZZB ergänzt, die auf die EMV- beziehungsweise die Funkanlagen-Richtlinie Bezug nehmen. Die EN 50561-1:2013 legt Grenzwerte und Verfahren zur Messung der Funkstöreigenschaften von Kommunikationsgeräten zur In-Haus-Nutzung, die elektrische Niederspannungsnetze als Übertragungsmedium nutzen, fest. Sie gilt für Geräte, die zu diesem Zweck den Frequenzbereich von 1,7 MHz bis 30 MHz nutzen. Es werden Verfahren für die Messung von leitungsgeführten und gestrahlten Störaussendungen, die durch die genannten Geräte erzeugt werden, und Störaussendungsgrenzwerte für den Frequenzbereich 9 kHz bis 400 GHz festgelegt. Zur Vermeidung von Störungen anderer Dienste durch leitungsgeführte unsymmetrische Störgrößen von Kommunikationsanschlüssen, die mit elektrischen Niederspannungsnetzen verbunden werden, werden die Verfahren der dynamischen Regelung des Sendepegels sowie des dauerhaften beziehungsweise des kognitiven Frequenzausschlusses spezifiziert. Messungen sind nicht erforderlich bei den Frequenzen, für die keine Grenzwerte festgelegt sind. Zuständig ist das DKE/UK 767.17 "EMV von Multimediageräten und -einrichtungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.