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Dieses Dokument behandelt Anforderungen an isolierte Durchführungen zur Verwendung in luftisolierten, ummantelten und vollisolierten Kabelanschlusskästen für flüssigkeitsgefüllte Transformatoren und Drosselspulen. Nach diesem Dokument festgelegten Durchführungen müssen so installiert werden, dass sich die Transformatorseite der Durchführung vollständig in einer Isolierflüssigkeit befindet, und das andere Ende nicht äußeren Klimabedingungen ausgesetzt ist. Die in der Normenreihe EN 50180 festgelegten Einsteck-Durchführungen sind nicht Bestandteil der EN 50336. Gegenüber DIN EN 50336:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 3.1 - Mindestschutzgrad (IP) von luftgefüllten Kabelanschlusskästen gelöscht; b) 3.4 und 3.5 - EN 60137 als Referenz-Spezifikation hinzugefügt; c) 4.1 - Klarstellung, dass sich die Durchführungsverbindung der Transformatorseite vollständig in Isolierflüssigkeit befindet; d) 4.3.1 - Normative Verweisung erfolgt eher auf EN 62155 als auf HD; e) Tabelle 1 - Werkstoff bei den mit 400 A und 630 A bemessenen Einheiten von Messing zu Kupfer geändert; f) 4.4.2 - Zeitrahmen für Temperaturwechselprüfung hinzugefügt; g) 4.4.3.3 - Prüfkriterien für Anwendungen über 1,1 kV klargestellt; h) Tabelle 2 - Maß L3 an 36-kV-Durchführungen von 250 mm auf 350 mm geändert; i) Bild 9 / Tabelle 9 - Maß D2 hinzugefügt, um die Größe des einfachen Anschlusses für den Bereich von Anschlüssen anzugeben. Anwendungen sind Kabelanschlusskästen für flüssigkeitsgefüllte Transformatoren und Drosselspulen mit Bemessungsspannungen bis 36 kV und mit Bemessungsströme bis 4000 A bei Frequenzen von 15 Hz bis 60 Hz.
Gegenüber DIN EN 50336:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 3.1 – Mindestschutzgrad (IP) von luftgefüllten Kabelanschlusskästen gelöscht; b) 3.4 und 3.5 – EN 60137 als Referenz-Spezifikation hinzugefügt; c) 4.1 – Klarstellung, dass sich die Durchführungsverbindung der Transformatorseite vollständig in Isolierflüssigkeit befindet; d) 4.3.1 – Normative Verweisung erfolgt eher auf EN 62155 als auf HD. e) Tabelle 1 – Werkstoff bei den mit 400 A und 630 A bemessenen Einheiten von Messing zu Kupfer geändert; f) 4.4.2 – Zeitrahmen für Temperaturwechselprüfung hinzugefügt; g) 4.4.3.3 – Prüfkriterien für Anwendungen über 1,1 kV klargestellt; h) Tabelle 2 – Maß L3 an 36-kV-Durchführungen von 250 mm auf 350 mm geändert; i) Bild 9 / Tabelle 9 – Maß D2 hinzugefügt, um die Größe des einfachen Anschlusses für den Bereich von Anschlüssen anzugeben.