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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument ist vorgesehen als Änderung zu DIN EN 469:2020-12. DIN EN 469:2020-12 legt Mindestleistungsanforderungen für Schutzkleidung fest, die dafür vorgesehen ist, bei Tätigkeiten der Feuerwehr getragen zu werden. Die in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen betreffen die Ausführung, den Schutz gegen Hitze und Flammen, mechanische und chemische Eigenschaften sowie Komfort und Sichtbarkeit. In diesem Dokument werden die allgemeine Ausführung der Kleidung, die Mindestleistungsstufen der verwendeten Materialien sowie die bei der Bestimmung dieser Leistungsstufen anzuwendenden Prüfverfahren, die Kennzeichnung und die vom Hersteller bereitzustellenden Informationen abgedeckt. In diesem Dokument wird zwischen Tätigkeiten der Feuerwehr unterschieden, die auf Grundlage einer Risikobeurteilung in zwei Leistungsstufen unterteilt werden: - Stufe 1: legt die Mindestanforderungen an Feuerwehrschutzkleidung für mit der Brandbekämpfung im Außenangriff und ihren Unterstützungstätigkeiten einhergehenden Arbeiten, unter Berücksichtigung der Umgebungen und Bedingungen der bei diesen Tätigkeiten der Feuerwehr erwarteten Betriebsszenarien, fest. Die Stufe 1 ist nicht anwendbar für den Schutz gegen Risiken bei der Brandbekämpfung oder Brandrettung beim Innenangriff, außer kombiniert mit PSA der Stufe 2 oder anderer spezialisierter PSA. - Stufe 2: legt die Mindestanforderungen an Feuerwehrschutzkleidung für Risiken bei der Brandbekämpfung und Brandrettung beim Innenangriff fest. Die Unterscheidung zwischen Bekleidung der Stufe 1 und Stufe 2 beschränkt sich auf die Anforderungen an Hitze und Flamme (X1 oder X2 - Hitze und Flamme). Diese Schutzstufen können durch ein einzelnes Kleidungsstück oder eine Kombination aus mehreren separaten Kleidungsstücken erreicht werden. Zusätzlich wird die Kennzeichnung von zwei Schutzgraden, Y (Wasserdichtheit) und Z (Wasserdampfdurchgangswiderstand), angegeben. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass diese Leistungsgrade auf der Kennzeichnung der Bekleidung angegeben und in der Gebrauchsanweisung erläutert werden. Dieses Dokument erfasst keine Schutzkleidung für Waldbrandbekämpfung, spezialisierte Brandbekämpfung bei starker Strahlungswärme, die reflektierende Bekleidung erfordert und/oder anspruchsvolle technische Rettungseinsätze, die mit gefährlichen Chemikalien, Kettensägearbeiten und Wasser- und Seilrettung einhergehen. Dieses Dokument beinhaltet nicht den Kopfschutz, Handschutz und Fußschutz oder Schutz gegen andere Gefährdungen, wie zum Beispiel chemische, biologische, elektrische und Strahlungsgefährdungen. Diese Aspekte können in anderen Europäischen Normen behandelt sein. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-02 AA "Schutzkleidung gegen Hitze und Feuer" im DIN Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).