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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Die in diesem europäischen Norm-Entwurf verwendete Benennung "Kälteanlage" schließt Wärmepumpen mit ein. Der vorliegende Teil 2 dieser Norm gilt für die Konstruktion, Herstellung und Aufstellung von Kälteanlagen, einschließlich Rohrleitungen, Komponenten und Werkstoffen. Er enthält mit diesen Anlagen direkt verbundene Zusatzausrüstung, die nicht durch EN 378-1, EN 378-3 oder EN 378-4 abgedeckt sind. Dieser Norm-Entwurf legt außerdem Anforderungen an die Prüfung, Inbetriebnahme, Kennzeichnung und Dokumentation fest. Anforderungen an sekundäre Wärmeträgerkreisläufe mit Ausnahme jeglicher mit der Kälteanlage verbundener Schutzanforderungen sind ausgeschlossen. Die Zusatzausrüstung umfasst zum Beispiel Ventilatoren und Ventilatormotoren, Elektromotoren und Getriebe für offene Verdichtersysteme. Dieser Norm-Entwurf gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Luftkonditioniersystemen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; d) nach der Annahme dieses Norm-Entwurfs ersetzte Teile und hinzugefügte Komponenten, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind. Anlagen mit anderen als den in EN 378-1:2016, Anhang E, aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieses Norm-Entwurf. Der vorliegende Norm-Entwurf gilt nicht für eingelagerte Güter. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Kälteanlagen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage. Der vorliegende Norm-Entwurf gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Dieser Norm-Entwurf gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf eine andere Art des Kältemittels; in diesem Fall muss die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm beurteilt werden.