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Norm-Entwurf
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(1) Die Grundlagen für die Bemessung von Hoch- und Tiefbauarbeiten im Mauerwerk sind in diesem Teil 1-1 der EN 1996 angegeben, der sich mit unverstärktem Mauerwerk, bewehrtem Mauerwerk und begrenztem Mauerwerk befasst. Es werden auch Grundsätze für die Bemessung von vorgespanntem Mauerwerk angegeben. Dieser Teil 1-1 von EN 1996 gilt nicht für Mauerwerkselemente mit einer Grundfläche von weniger als 0,04 m2. (2) Teil 1-1 der EN 1996 enthält detaillierte Regeln, die hauptsächlich für normale Gebäude gelten. Die Anwendbarkeit dieser Regeln kann aus praktischen Gründen oder aufgrund von Vereinfachungen eingeschränkt sein. Eventuelle Einschränkungen der Anwendbarkeit sind im Text angegeben. (3) Die Ausführung wird insoweit abgedeckt, als dies erforderlich ist, um die Qualität der zu verwendenden Baustoffe und Produkte sowie den Verarbeitungsstandard vor Ort anzugeben, der erforderlich ist, um die in den Auslegungsregeln getroffenen Annahmen zu erfüllen. (4) Für diejenigen Arten von Bauwerken, die nicht vollständig abgedeckt sind, für neue strukturelle Verwendungen für etablierte Werkstoffe, für neue Werkstoffe oder wenn Einwirkungen und andere Einflüsse, die nicht der normalen Erfahrung entsprechen, widerstanden werden müssen, gelten die Bestimmungen in diesem Teil. Teil 1-1 von EN 1996 kann angewendet werden, aber mit möglicher Notwendigkeit für Ergänzungen. (5) Teil 1-1 der EN 1996 gilt nicht für: - Feuerbeständigkeit (die in EN 1996-1-2 behandelt wird); - besondere Aspekte besonderer Gebäudetypen (zum Beispiel dynamische Auswirkungen auf hohe Gebäude); - besondere Aspekte besonderer Arten von Tiefbauarbeiten (zum Beispiel gemauerte Brücken, Dämme, Schornsteine oder flüssigkeitsrückhaltende Strukturen); - besondere Aspekte besonderer Arten von Bauwerken (wie Bögen oder Kuppeln); - Mauerwerk, bei dem Gips, mit oder ohne Zement, Mörtel verwendet werden; - Mauerwerk, bei dem die Einheiten nicht in regelmäßigen Abständen verlegt sind (Schuttmauerwerk); - Mauerwerk, das mit anderen Materialien als Stahl verstärkt ist.
Gegenüber DIN EN 1996-1-1:2013-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung des ehemaligen Abschnitts 1 und Überführung in den derzeitigen Gestaltungsregeln für Abschnitt 1, Abschnitt 2 und Abschnitt 3; b) nachfolgende Abschnitte wurden neu nummeriert und technisch überarbeitet; c) Überarbeitung und Neubenennung aller Anhänge.