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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Gesamtgehaltes der 8 regulierten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) in Kunststoff und Gummierzeugnissen durch GC-MS (Gaschromatographie/Massenspektrometrie) auf 0,1 mg PAK/kg bei Kunststoff und auf 0,2 mg PAK/kg bei Gummi fest. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-91 AA "Übersichtanalysen (Screenings) für besonders besorgniserregende Stoffe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).