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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Hauptzweck der in diesem europäischen Norm-Entwurf aufgeführten Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit ist es, mit nur einer einzigen Betätigung zur Freigabe des Notausgangsverschlusses ein sicheres und wirkungsvolles Entkommen durch eine Tür zu erreichen, obwohl vorher Kenntnisse über die Gegebenheiten an der Tür erforderlich sein könnten (zum Beispiel nach innen öffnend). Die in diesem europäischen Norm-Entwurf enthaltenen Prüfungen der Gebrauchstauglichkeit werden als reproduzierbar angesehen und ermöglichen daher eine objektive und übereinstimmende Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit dieser Notausgangsverschlüsse. Sofern Paniksituationen vorhersehbar sind, sollte auf die EN 1125 verwiesen werden, die Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange behandelt. Dieser europäische Norm-Entwurf legt Anforderungen, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Notausgangsverschlüssen fest, die mechanisch entweder über einen Drücker oder eine Stoßplatte betätigt werden, um in Notsituationen ein sicheres Entkommen über Fluchtwege zu ermöglichen. Dieser europäische Norm-Entwurf behandelt Notausgangsverschlüsse, die entweder insgesamt durch einen Hersteller gefertigt und in Verkehr gebracht oder durch mehr als einen Hersteller gefertigt und anschließend in einem Vorgang als Montagesatz in Verkehr gebracht werden. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 005-09-50 AA "Antipanik-Verschlüsse und -vorrichtungen (SpA zu CEN/TC 33/WG 4/TG 10)" im DIN zuständig.
Gegenüber DIN EN 179:2008-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) zur Klassifizierung der Dauerfunktionstüchtigkeit wurden andere Verschlusskräfte verwendet (2. Zeichen); b) zur Klassifizierung der Türmasse wurden andere statische Schließkräfte verwendet (3. Zeichen); c) für die Freigabekraft wurde eine zusätzliche Klasse eingeführt, im Zusammenhang mit der Sicherheitsklassifizierung (5. Zeichen); d) die Definition des Verwendungsbereichs der Tür wurde geändert (10. Zeichen); e) für Zugänge von außen wurden Sicherheitsanforderungen ergänzt; f) die Temperaturprüfungen wurden gestrichen; g) Dauerfunktionstüchtigkeitsprüfungen wurden geklärt; h) die Schließprüfungen wurden von dynamisch in statisch umgeändert.