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Chlorophyll-a ist das häufigste bei photoautotrophen Planktonorganismen vorhandene essentielle Photosynthesepigment. Es ist Hauptbestandteil des dynamisch geregelten Photosystems dieser Organismen, an dem weitere, teilweise dem Chlorophyll-a chemisch sehr ähnliche, akzessorische Pigmente beteiligt sind. Aus dem Photosystem isolierte Chlorophyllmoleküle können durch Licht- und Säureeinfluss sowie Chlorophyllasen abgebaut werden. Der Chlorophyll-a-Gehalt hängt von der Artenzusammensetzung des Phytoplanktons, der Zeit, dem Zeitraum, dem Ort und der Tiefe der Probenahme ab. Es ist auch geeignet zur Quantifizierung der veränderten Algenbiomasse (Zellvermehrung) in biologischen Tests zur Prüfung der Toxizität oder Produktivität von Wasser bzw. von in Wasser gelösten Stoffen. Die Chlorophyllkonzentration einer Wasserprobe kann Aufschluss über den Trophiegrad eines Gewässers geben. Sie wird als leicht bestimmbares Maß für die Phytoplanktonbiomasse verwendet und ist eine Schlüsselgröße vieler Trophie-Bewertungssysteme. Wenn dieser Wert auch nicht als absolutes Maß für die Phytoplanktonbiomasse gelten kann, gibt die Bestimmung der Chlorophyll-a-Konzentration gemeinsam mit anderen Biomasse- und Bioaktivitätsparametern Auskunft über das mengenmäßige Vorkommen und die potentielle Stoffwechselleistung des Phytoplanktons in Gewässern. Wegen der Empfindlichkeit des Chlorophylls gegenüber Licht, Säure und Enzymen gibt es derzeit kein universell einsetzbares, routinetaugliches Analysenverfahren, das eine genaue, artefaktfreie und gleichzeitig auch einfache Bestimmung des in phytoplanktonhaltigen Wasserproben enthaltenen Chlorophyll-a ermöglicht. Deshalb liefert das in diesem Dokument beschriebene extraktive, spektrophotometrische Verfahren einen operational definierten Wert. Dieses Dokument legt ein spektrophotometrisches Verfahren zur Bestimmung des Chlorophyll-a-Gehalts als Maß für die Menge an Phytoplankton für alle Arten von Wasser fest. Bei einem angenommenen größten Probenvolumen von 2 l können Chlorophyll-a-Gehalte von 5 μg/l oder mehr bestimmt werden. Die Bestimmungsgrenze kann von jedem Labor individuell berechnet werden und kann bis zu 0,5 μg/l bei Verwendung einer Probe von 2 l (oder mehr) und einer 50-mm-Küvette betragen. Dieses Dokument (prEN 17899:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 230 „Wasseranalytik“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 119-01-03-05-11 AK „Chlorophyll“ des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA „Wasseruntersuchung“ im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).