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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument (prEN 15955-2:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 „Eisenbahnwesen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 087-00-01-02 UA „Gleisbaumaschinen und -geräte“ im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). Dieses Dokument legt allgemeine Sicherheitsanforderungen für ausgleisbare Maschinen und Anhänger beim Fahren und Arbeiten auf Gleisen fest, einschließlich Zweiwege-Anhänger, die nachfolgend als „Maschinen“ bezeichnet werden. Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen, wie mit den üblichen Gefahren durch ihre Verwendung auf Bahngleisen während: - des Transports, - der Montage und Installation, - der Inbetriebnahme, - der Versetzfahrt und Arbeiten im/am Gleis, - der Nutzung einschließlich der Einstellung, - Programmierung und Verfahrensumstellung, - des Betriebs, - der Reinigung, - der Fehlersuche, - der Wartung und - der Außerbetriebnahme der Maschinen und - der zugehörigen Ausrüstung bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung umzugehen ist. Diese Maschinen dürfen nicht auf Eisenbahnstrecken betrieben werden, die für den normalen Verkehr freigegeben sind. Dieses Dokument gilt auch für Maschinen und zugehörige Ausrüstungen, die sich in Arbeitsmodus teilweise auf dem Schotter oder dem Untergrund (Planum) abstützen. Die Anforderungen in diesem Dokument basieren auf der Annahme, dass die Maschinen von geschultem Personal benutzt, bedient und gewartet werden. Dieses Dokument gilt nicht für: - Anforderungen an die Arbeitsqualität oder die Leistung der Maschine; - Verwendung von separater Ausrüstung, die vorübergehend an Maschinen montiert ist; - Maschinen, die die Oberleitungsanlage für Antriebszwecke oder als Energiequelle verwenden; - Gefahren verursacht durch Luftdruckstöße von vorbeifahrenden Hochgeschwindigkeitszügen mit mehr als 200 km/h; - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, zum Beispiel explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefahren aufgrund natürlicher Ursachen, zum Beispiel Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Betrieb unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, zum Beispiel korrosive Umgebung, kontaminierte Umgebungen, starke Magnetfelder; - Gefahren durch freischwebende Lasten, die schwingen können.
Gegenüber DIN EN 15954-2:2013-11 und DIN EN 15955-2:2013-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) alle Verweisungen wurden aktualisiert; b) 4.3: Klarstellung, dass "Anbaugeräte mit Schienenführungsrädern" Anhänger sind; c) Abschnitt 5: Unterabschnitte neu nummeriert und überarbeitet; d) 6.4: Abschnitt für Schienenprofiliermaschinen ergänzt; e) Abschnitt 7: Anforderung an die Kennzeichnung von Maschinen überarbeitet (vorher 8.3 und 8.4); f) Abschnitt 8: Anforderung an die Dokumentation vollständig überarbeitet (vorher "Betriebsanleitung"); g) Anhang A überarbeitet, um neuen Format und Nummerierung zu entsprechen; h) Anhang B überarbeitet, um neuen Format und Nummerierung zu entsprechen; i) Anhang C überarbeitet und aktualisiert; j) neue Anhänge D bis H ergänzt.
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