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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument ist anwendbar für die Systementwicklung von Drehgestellen und Fahrwerken für Schienenfahrzeuge, einschließlich der Fahrzeuge, die im Rahmen der Interoperabilitätsrichtlinien betrieben werden sollen. In diesem Dokument werden Anforderungen beschrieben, die: - eine zufriedenstellende Konstruktion des Drehgestells oder Fahrwerks, - eine Validierung der Konstruktion innerhalb seines Betriebsbereichs und, - einen Instandhaltungsplan sicherstellen, um die entsprechenden Leistungs- und Sicherheitskriterien zu ermöglichen. Das Systementwicklungsverfahren befasst sich nur mit der Konstruktion, Validierung und Instandhaltung von Drehgestellen und Fahrwerken. Es werden keine Anforderungen für Systembauteile festgelegt, die am Drehgestell oder Fahrwerk befestigt sind, außer um sicherzustellen, dass eine akzeptable Schnittstelle vorliegt. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-04 AA "Festigkeit/Kollisionssicherheit" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF).
Gegenüber DIN EN 15827:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Inhalt wurde zwischen diesem Dokument und EN 13749 rationalisiert, d. h. einige Inhalte, die in EN 15827:2011 enthalten waren, wurden in die Überarbeitung von EN 13749 verschoben. EN 15827 ist als Verfahrensspezifikation mit allgemeinen Informationen und Verweisen auf andere Normen verfasst; EN 13749 enthält strukturelle Anforderungen; b) einige der Verweise wurden in die EN 13749 verschoben; c) die Begriffe wurden aktualisiert; d) Abschnitt 4 beschreibt den "Konstruktionsprozess" (ehemals Abschnitt 5), der um die funktionalen Anforderungen und die Risikobewertung erweitert wurde; e) Abschnitt 5 heißt jetzt "Anforderungen und Schnittstellenmanagement" (ersetzt den früheren Abschnitt 4); f) Abschnitt 6 enthält allgemeine "Kriterien für Bauteilfestigkeit", Einzelheiten wurden in die EN 13749 verschoben; g) Abschnitt 7 enthält allgemeine "Kriterien für das dynamische Verhalten"; h) der frühere Abschnitt 8 wurde gestrichen; i) Abschnitt 8 ist jetzt "Validierung der Konstruktion" (ehemals Abschnitt 9); j) Abschnitt 9 ist der "Qualitätsplan" (vormals Abschnitt 10 "Qualitätsanforderungen"); k) Abschnitt 10 ist der "Instandhaltungsplan" (ehemals Abschnitt 11); l) der Text des früheren Abschnitts 12 "Bewährter Betriebsbereich" wurde auf Abschnitt 4, Abschnitt 5, Abschnitt 6 und Abschnitt 7 verteilt; m) Norm redaktionell überarbeitet.
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