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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt Anforderungen fest und verweist auf Prüfverfahren für Brandschutzklappen, die zum Einbau in übliche raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden vorgesehen sind. Alle Brandschutzklappen schließen selbsttätig bei erhöhten Temperaturen, die auf einen Brand hinweisen. Dieses Dokument enthält Einzelheiten zur Bewertung der Konformität und zur Kennzeichnung von Brandschutzklappen. Brandschutzklappen, die die Anforderungen dieses Dokuments erfüllen, sind sowohl mit als auch ohne angeschlossene Lüftungsleitungen anwendbar. Dieses Dokument gilt für Brandschutzklappen mit einem erklärten spezifischen Feuerwiderstand (Mandat M 117), die zur Verwendung in Verbindung mit Trennwänden zur Aufrechterhaltung von Brandabschnitten vorgesehen sind. Dieses Dokument gilt nicht für Brandschutzklappen, die für Anwendungen vorgesehen sind, in denen das Vorhandensein von Chemikalien die Eigenschaften der Brandschutzklappen beeinflussen kann. Dieses Dokument ist weder auf nichtmechanische Brandschutzverschlüsse noch auf Lüftungsbausteine anwendbar. Dieser europäische Norm-Entwurf wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 156 "Lüftung von Gebäuden", dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird, erarbeitet. Im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) war hierfür der Arbeitsausschuss NA 005-52-06 AA "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Lüftungsleitungen" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15650:2017-05 .
Gegenüber DIN EN 15650:2010-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme von genaueren Definitionen von Brandschutzklappen in Abschnitt 3; b) Aufnahme von zusätzlichen Anforderungen und Verfahren zur Beurteilung des Brandverhaltens von Bauteilen von Brandschutzklappen als freiwilliges Leistungsmerkmal; c) Änderung von Abschnitt 6 und Anhang ZA in Übereinstimmung mit dem vorgeschriebenen Format nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011; d) Aufnahme eines Beispiels für die Leistungserklärung (DoP, en.: Declaration of Performance) in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 574/2014 der Kommission; e) allgemeine redaktionelle Änderungen.