Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt die Qualifikation des Personals im Hinblick auf die Aufgaben fest, die im Rahmen der Instandhaltung von Anlagen, Infrastruktur und Produktionssystemen auszuführen sind, um die Anforderungen des Instandhaltungsauftrags in der modernen und digitalen Welt zu erfüllen. Dieses Dokument ist ein Leitfaden für die Definition der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die Qualifizierung des Instandhaltungspersonals erforderlich sind. Diese Leitlinien können für die Personalausbildung und die Karriereplanung sowie als Leitfaden für die Grundlage der Personalzertifizierung verwendet werden, als ein Beispiel für die Beurteilung und Zulassung von Personal durch die Personalzertifizierung. Dieses Dokument gilt für die folgenden Berufsgruppen im Instandhaltungsbetrieb: - Spezialist oder Spezialistin für Instandhaltungstechnik (Spezialist oder Spezialistin für IH-Technik); - Instandhaltungsleiter oder Instandhaltungsleiterin (IH-Leiter oder IH-Leiterin); - Instandhaltungsingenieur oder Instandhaltungsingenieurin (IH-Ingenieur oder IH-Ingenieurin); - Instandhaltungsleiter oder Instandhaltungsleiterin (verantwortliche Person für die Instandhaltungsfunktion oder -dienstleistung) (IH-Leiter oder IH-Leiterin). Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 159-04-01 AA "Instandhaltung" im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL).
Gegenüber DIN EN 15628:2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung der Struktur, um das Dokument mit der Norm EN 17007, die den Instandhaltungsprozess beschreibt, in Einklang zu bringen; b) Festlegung der erforderlichen Kenntnisse in Abhängigkeit von den durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen; c) vollständige Berücksichtigung der Empfehlung des Europäischen Qualifikationsrahmens (Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen) [4].