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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 19 "Gasförmige und flüssige Kraft- und Brennstoffe, Schmierstoffe und verwandte Produkte mit mineralölstämmiger, synthetischer oder biologischer Herkunft" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN (Niederlande) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-06-32-04 UA "Spiegelausschuss zur CEN/TC 19 TF - Analytik und Spezifikation von Ethanol und E85 und ISO/TC 28/SC 7/WG 4" im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM) des DIN-Normenausschusses Materialprüfung (NMP).
Dieser europäische Norm-Entwurf legt Anforderungen an und Prüfverfahren für Ethanol(E85)-Kraftstoff für Fahrzeuge fest, wie er vermarktet und ausgeliefert wird. Sie ist anwendbar auf Ethanol(E85)-Kraftstoff für Fahrzeuge zur Verwendung in Fahrzeugen mit Ottomotoren, die für den Einsatz von Ethanol (E85) ausgerüstet sind.
Ethanol(E85)-Kraftstoff für Fahrzeuge ist ein Gemisch von nominell 85 % (V/V) Ethanol und unverbleitem Normalbenzin, umfasst aber auch die Möglichkeit verschiedener "jahreszeitlicher Klassen", die mehr als 50 % (V/V) Ethanol enthalten.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15293:2017-06 .
Gegenüber DIN CEN/TS 15293:2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überführung der technischen Spezifikation in eine Norm; b) der Höchstgehalt für Ether wurde ausgeschlossen, da durch die Anforderung, unverbleites Normal-benzin und Ethanol als Blendkomponenten zu verwenden, diese Anforderung hinfällig wurde; c) die Anforderungen in Bezug auf Verunreinigungen, die vorwiegend vom Ethanol stammen, sind mit der neu überarbeiteten EN 15376 abgestimmt, die aktualisiert wurde, um ein Mischen mit allen Ethanolkonzentrationen bis zu einschließlich 85 % (V/V) zu ermöglichen. Ein Beispiel ist die Absenkung des Grenzwertes für den Sulfatgehalt von 4,0 mg/kg auf 2,6 mg/kg. Da eine Abgleichung der Einheiten für elementare Verunreinigungen verfolgt wird, wurde ein Durchschnittswert für die Dichte von 0,78 g/cm3 verwendet; d) die Qualität des Kraftstoffs beruht auf der Annahme, dass zum Mischen des Ethanol(E85)-Kraftstoffs für Kraftfahrzeuge Ethanol und Ottokraftstoff verwendet werden, die die qualitätsbezogenen Spezifikationen für Normalkraftstoff erfüllen. Das an die Mischanlagenbetreiber gelieferte Produkt ist allgemein als Grundmischung von sauerstoffhaltigen Verbindungen für die Beimischung (en: Blending Oxygenate Base-stock, BOB) bekannt. Das ist weitgehend der einzig verfügbare Ottokraftstoff zum Mischen, der nach der Zugabe von Ethanol EN 228 entspricht. Beispiele für Eigenschaften nach EN 228, die nur erfüllt werden, wenn BOB mit Ethanol gemischt wird, sind Octanzahl und Dampfdruck. In dieser Ausgabe des Dokuments wurde die Forderung nach Ottokraftstoff mit einer Qualität nach EN 228 im Einklang mit der üblichen Verfahrensweise beim Mischen erläutert; e) eine zusätzliche Erläuterung der Auswirkung von Additiven wurde aufgenommen; f) die Bestimmung höherer Alkohole erfolgt jetzt unter Anwendung des multidimensionalen GC-Verfahrens, weil festgestellt wurde, dass das O-FID Verfahren nicht ausreichend genau war. Die Norm zum Prüfverfahren wurde entsprechend überarbeitet, um ein zusätzliches Verfahren für E85 aufzunehmen; g) die Bestimmungen unter Anwendung von EN 15837 (ICP) wurden gestrichen, da hier scheinbar Probleme bei Gemischen mit hohem Ethanolgehalt auftreten; h) zur Tabelle der Anforderungen wurde das Aussehen hinzugefügt; i) im Einklang mit den Entwicklungen bei unverbleitem Ottokraftstoff wurde ein Grenzwert für hochsiedende Komponenten aufgenommen; j) die neu entwickelten Bestimmungsverfahren für Methanol wurden eingeführt; k) auf der Grundlage, dass die Blendkomponenten des Ottokraftstoffs in Übereinstimmung mit EN 228 und Ethanol nach EN 15376 verwendet werden, wurden Eigenschaften, die offenbar durch andere Anforderungen abgedeckt sind, wie z. B. mit Lösemittel gewaschene Gummi- und Kupfergehalte, aus Tabelle 1 entfernt; l) sämtliche Bestimmungsverfahren wurden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf E85 beurteilt (und gegebenenfalls überarbeitet). In der gleichen Arbeit wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die Research-Octanzahl (ROZ) des Kraftstoffs, für die ein Wert von mindestens bei 104 angestrebt wird, im Regelfall erreicht wird; m) die Spezifikation wurde festgelegt, um die Verwendung von denaturiertem und nicht denaturiertem Ethanol als Blendkomponente in Abhängigkeit von der nationalen Gesetzgebung zu erlauben; n) die Entwicklung in Richtung einer harmonisierten Kraftstoffkennzeichnung unter CEN/TC 441 wurde durch Verweisung auf dessen europäischen Norm Entwurf anerkannt; o) Anhang A wurde in Anlehnung an weitere oder ausstehende Arbeiten von WG 9 und WG 27 unter CEN/TC 19 aktualisiert; p) datierte Verweisungen auf die Prüfverfahren wurden aktualisiert.