Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Die allgemeine Bezeichnung "Wand- und Seilsägen" umfasst zwei unterschiedliche Maschinentypen für den Einsatz in der Baubranche, die beide für Schnitte an Wänden, Decken und Böden, die aus mineralischen Baustoffen und/oder Verbundmaterialien bestehen, verwendet werden. Die vielen verschiedenen Schneidaufgaben und die Wahl der Arbeitsmethode bestimmen den Maschinentyp, der für die jeweilige Anwendung eingesetzt wird. Die Maschinen werden daher in die folgenden zwei Hauptkategorien unterteilt: - Wandsägen - ausschließlich schienengeführt und ferngesteuert - transportabel; - Seilsägen - ferngesteuert - transportabel. Die Maschinen sind für die Verwendung mit Schleifwerkzeugen aus Diamant oder ähnlichen Materialien vorgesehen. Die Arten von Schneidwerkzeugen, die in Verbindung mit den oben beschriebenen Maschinen verwendet werden, fallen unter die vom Hersteller angegebenen Konstruktions- und Gebrauchsparameter. Wandsägen werden mit rotierenden Trennscheiben im Nass- und/oder Trockenschnitt betrieben. Seilsägen werden mit kontinuierlich laufenden Trenndrähten im Nass- und/oder Trockenschnitt betrieben. Maschinen, die unter dieses Dokument fallen, können folgendermaßen angetrieben werden: Verbrennungsmotor, elektrohydraulischer Antrieb oder Verbrennungsmotorhydraulischer Antrieb. Seilsägen können auch durch einen Elektromotor angetrieben werden. Wandsägen, die von Elektromotoren angetrieben werden, fallen unter EN IEC 62841-3-7:2021. Dieses Dokument behandelt alle wesentlichen Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse mit Bezug zu Wand- und Seilsägen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Anhang A). Dieses Dokument legt die entsprechenden technischen Maßnahmen fest, um die aus den signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen resultierenden Risiken, die in EN ISO 12100:2010, 5.4 beschrieben werden, zu beseitigen oder zu verringern. Für spezielle Anwendungen, zum Beispiel bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen, müssen zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, die nicht von diesem Dokument abgedeckt werden. Dieses Dokument gilt nicht für Seilsägen, die für die Gewinnung und ortsgebundene Bearbeitung von Naturstein bestimmt sind, wie sie in EN 15163-2:2022 behandelt werden. Dieses Dokument gilt nicht für transportable Wandsägen und Seilsägen für Baustellen, die vor dem Veröffentlichungsdatum hergestellt wurden. Dieses Dokument (prEN 15027:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber DIN EN 15027:2010-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen überarbeitet und aktualisiert; b) Abgrenzung zu EN IEC 62841-3-7:2021 eingefügt; c) Begriffe überarbeitet und aktualisiert; d) Anforderungen an die Sicherheit überarbeitet und aktualisiert; e) Anforderungen an Warnhinweise; f) Anforderungen an Benutzerinformationen; g) Anforderungen an die Betriebsanleitung; h) Anforderungen an das Geräuschmessverfahren; i) Bilder und Sicherheitshinweise aktualisiert; j) Liste der signifikanten Gefährdungen überarbeitet und aktualisiert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-13-06 AA "Baugeräte" im Fachbereich Bau- und Baustoffmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) bei DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Baugeräten sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 15027:2010 03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen überarbeitet und aktualisiert; b) Abgrenzung zu EN IEC 62841 3 7:2021 eingefügt; c) Begriffe überarbeitet und aktualisiert; d) Anforderungen an die Sicherheit überarbeitet und aktualisiert; e) Anforderungen an Warnhinweise; f) Anforderungen an Benutzerinformationen; g) Anforderungen an die Betriebsanleitung; h) Anforderungen an das Geräuschmessverfahren; i) Bilder und Sicherheitshinweise aktualisiert; j) Liste der signifikanten Gefährdungen überarbeitet und aktualisiert.