Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser europäische Norm-Entwurf legt Anforderungen an Mehrzweck-Sportböden fest, die für die Verwendung in Sporthallen ausgelegt sind und beispielsweise für eine oder mehrere der folgenden Sportarten genutzt werden: Volleyball, Basketball, Badminton, Kleinfeldfußball, Handball, Sportunterricht und so weiter. Dieser Norm-Entwurf sieht die Konformitätsbewertung von Produkten vor, einschließlich ihrer Oberbeläge (Spielebene) und Tragschichten, die entweder vorgefertigt oder vor Ort gefertigt sind oder durch Kombinierung beider Verfahren gefertigt werden. Dieser europäische Norm-Entwurf gilt nicht für Kunststoffrasen oder textile Bodenbeläge für Hallen. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 005-01-17 AA "Sportböden (SpA zu CEN/TC 217/WG 2)" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14904:2014-04 .
Änderungen Gegenüber DIN EN 14904:2006-06 und DIN V 18032-2:2001-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: - neue Terminologie der BauPVO; - Konformitätsbewertung wurde in Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) geändert; - Leistungserklärung (Neuer Abschnitt); - Ersttypprüfung wurde in Feststellung des Produkttyps geändert; - Prüfverfahren zur Festlegung des Sportbodentyps als Anhang A aufgenommen; - Anordnung des Prüfgeräts auf der Probe (Verformungsmulde Wx) als Anhang F aufgenommen; - Messpunkte auf der Probe als Anhang G übernommen. -