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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument legt die ergänzenden Sicherheitsanforderungen und Mittel der Überprüfung in Ergänzung zu EN 1459-1:2017+A1:2020 und EN 1459-2:2015+A1:2018, sofern zutreffend für geländegängige Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite (nachfolgend als Stapler bezeichnet) fest, die für die Handhabung von hängenden Lasten, die in einer oder mehreren Richtungen frei schwenkbar sind, konstruiert und vorgesehen sind. Es ist anwendbar für durch EN 1459-1:2017+A1:2020 und EN 1459-2:2015+A1:2018 abgedeckte Stapler. Dieses Dokument gilt nicht für: - das Heben von hängenden Lasten, die durch die Konstruktion der Last oder der Hebe-Zusatzeinrichtungen der Last nicht frei in alle Richtungen schwenkbar sind; - die Handhabung von flexiblen Großpackmitteln, wie in ISO 21898:2004 beschrieben, die unter den Gabeln des Staplers getragen werden beziehungsweise mit den für diesen Zweck vorgesehenen Zusatzeinrichtungen; - alle Zusatzeinrichtungen/Mittel, die für das Heben von Personal genutzt werden; - Hebezubehör; - Stapler für Frachtcontainer; - Fahrzeugkrane (abgedeckt durch EN 13000:2010+A1:2014). Dieses Dokument behandelt alle für Stapler zutreffenden wesentlichen Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die eine frei hängende Last bearbeiten, wenn diese wie vom Hersteller vorgesehen und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Anhang A). Dieses Dokument gilt nicht für Lastenbegrenzer der Hubkapazität für Zusatzeinrichtungen. Dieses Dokument gilt nicht für Stapler, die für das Heben hängender Lasten konzipiert und bestimmt sind, die vor dem Datum dieser Veröffentlichung hergestellt wurden. Die wichtigsten Änderungen, die durch Änderung 1 hinzugefügt wurden, sind: - Überarbeitung der datierten und undatierten normativen Verweise zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Anwendung dieses Dokuments; - Überarbeitung von Tabelle A.1 und Tabelle ZA.1; - Identifizierung von Dmax und d in der Legende von Bild 2; - Überarbeitung von Bild 3 hinsichtlich Kohärenz und Verbesserung; - Überarbeitung von Tabelle 1 hinsichtlich Kohärenz. Dieses Dokument (EN 1459-4:2020/prA1:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Arbeitsausschuss NA 060-22-43 AA "Geländegängige Flurförderzeuge (SpA CEN/TC 150/WG 2 und ISO/TC 110/SC 4)" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.