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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument legt die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetriebene geländegängige Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite (nachfolgend als Stapler bezeichnet) fest, welche zur Handhabung von Lasten vorgesehen sind, ausgestattet mit einer teleskopischen Hebevorrichtung (drehbarer Hubarm), an der eine Lastaufnahmeeinrichtung (zum Beispiel Trägerplatte und Gabelzinken) angebracht ist. Zum Zwecke dieses Dokuments werden geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite als Fahrzeuge ausgeführt, welche Lasten transportieren, heben und absetzen, sowie auf unbefestigten Untergründen fahren können. Gabelzinken gelten als Teile des Staplers. Stapler können auch mit einer Vielzahl von Zusatzeinrichtungen (zum Beispiel Ballenspieße, Mäher, Räumgeräten) ausgestattet sein. Dieses Dokument behandelt die für die Stapler zutreffenden signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und -ereignisse, wenn die Stapler bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Anhang A). Dieses Dokument gilt nicht für: - von der Norm EN 1459-2:2015+A1:2018 umfasste geländegängige schwenkbare Stapler mit veränderlicher Reichweite; - geländegängige Traktoren mit veränderlicher Reichweite; - Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite, die in EN ISO 3691-2:2016 behandelt werden; - Mitnehmstapler mit veränderlicher Reichweite, die in ISO 20297-1:2017 behandelt werden; - Stapler mit veränderlicher Reichweite, die mit neigbarem oder hebbarem Bedienerplatz ausgestattet sind; - Mobilkräne, die in EN 13000:2010+A1:2014 behandelt werden; - Maschinen, die in erster Linie für Erdbewegungen ausgelegt sind, auch wenn deren Schaufeln und Planierschilde durch Gabelzinken ersetzt wurden (siehe Normenreihe EN 474); - Stapler, die in erster Linie mit Lastaufnahmeelementen veränderlicher Länge (zum Beispiel Kette, Seile) ausgestattet sind, bei denen die Last in allen Richtungen frei pendeln kann; - Stapler mit Arbeitsbühnen, die dafür ausgelegt sind, Personen zu höher gelegenen Arbeitspositionen zu heben; - Stapler, die in erster Linie für die Handhabung von Containern ausgelegt sind; - schienengebundene Stapler; - Stapler mit Knicklenkung; - Zusatzeinrichtungen. Dieses Dokument befasst sich nicht mit Schallleistungspegeln. Dieses Dokument befasst sich nicht mit Gefährdungen in Verbindung mit: - Betrieb des Staplers aus einer anderen Position als der normalen Bedienposition oder durch Fernsteuerung; - hybridbetriebenen Systemen; - gasbetriebenen Systemen; - benzinbetriebenen Systemen; - batteriebetriebenen Systemen. Dieses Dokument befasst sich nicht mit Gefährdungen, die vorkommen können: a) durch Befördern hängender Lasten, die frei pendeln können (zusätzliche Anforderungen sind in EN 1459-4:2020 gegeben); b) durch Benutzung von Staplern auf öffentlichen Straßen; c) beim Betrieb in explosionsfähigen Atmosphären; d) beim Betrieb unter Tage; e) beim Schleppen von Anhängern; f) beim Anbringen einer Arbeitsbühne (zusätzliche Anforderungen sind in EN 1459-3:2015 und EN 1459-9:2021 gegeben); g) bei Verwendung eines Systems, das in der Lage ist, die Geschwindigkeit des Staplers nach den Vorgaben des Bedieners zu steuern (Geschwindigkeitsregelung). Dieses Dokument stellt keine Verfahren zur Berechnung von Werkstoffermüdung und -festigkeit zur Verfügung. Dieses Dokument gilt nicht für Stapler, die vor Veröffentlichung dieser EN hergestellt wurden. Dieses Dokument (prEN 1459-1:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber DIN EN 1459-1:2020-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinzufügung eines alternativen Berechnungsverfahrens für Ketten und Drahtseile; b) Anforderungen für Stapler, die nicht über eine geschlossene Kabine verfügen; c) Aktualisierung der normativen Verweisungen; d) andere kleinere Änderungen, hauptsächlich redaktionelle Klarstellungen bestehender Anforderungen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Arbeitsausschuss NA 060-22-43 AA "Geländegängige Flurförderzeuge (SpA CEN/TC 150/WG 2 und ISO/TC 110/SC 4)" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 1459-1:2020-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinzufügung eines alternativen Berechnungsverfahrens für Ketten und Drahtseile; b) Anforderungen für Stapler, die nicht über eine geschlossene Kabine verfügen; c) Aktualisierung der normativen Verweisungen; d) andere kleinere Änderungen, hauptsächlich redaktionelle Klarstellungen bestehender Anforderungen.