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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt ein Verfahren [1] für die quantitative Bestimmung von Saxitoxin (STX), Decarbamoyl-Saxitoxin (dcSTX), Neosaxitoxin (NEO), Decarbamoyl-Neosaxitoxin (dcNEO), Gonyautoxin 1 und 4 (GTX1,4; Summe der Isomere), Gonyautoxin 2 und 3 (GTX2,3; Summe der Isomere), Gonyautoxin 5 (GTX5, auch als B1 bezeichnet), Gonyautoxin 6 (GTX6, auch als B2 bezeichnet), Decarbamoyl-Gonyautoxin 2 und 3 (dcGTX2,3; Summe der Isomere), N-Sulfocarbamoyl-Gonyautoxin 2 und 3 (C1,2; Summe der Isomere) und N-Sulfocarbamoyl-Gonyautoxin 1 und 4 (C3,4; Summe der Isomere) in (rohen) Miesmuscheln, Austern, Jakobsmuscheln und Venusmuscheln fest. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 057-01-03-01 AK "Algentoxine" im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).
Gegenüber DIN EN 14526:2017-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bild 2 hinzugefügt, welches ein Verfahren für eine große Anzahl von Prüfmustern beschreibt; b) Abschnitt 3 "Begriffe" hinzugefügt; c) Abschnitt 12 mit Angaben zu Qualitätskontrollen hinzugefügt; d) Anhang B mit Beispielchromatogrammen hinzugefügt; e) redaktionelle Überarbeitung.